Datenhändler errechnen
Konsumentenprofile
Dieser leichte Zugang zu Personendaten wurde auch von Datenhändlern
(keineswegs handelt es sich nur um Adresshändler) erkannt. Durch Verknüpfen
öffentlich zugänglicher Informationen, zugekaufter Kundendaten, freiwillig
ausgefüllter Fragebögen, Teilnahme an Gewinnspielen, statistischen Auswertungen
und Personen-, Regions- und Altersvergleich können Konsumentenprofile
„errechnet“ werden, die die Menschen in bestimmte Kategorien einordnen:
„aufgeschlossener Vielkäufer“, „hohe Kaufkraft“, „bevorzugt Markenartikel“,
„offen gegenüber Neuerscheinungen“ ... sind typische Beispiele.
Aus dem Titel einer gekauften CD, von einem bestimmten
teuren Parfum oder dem Kauf von Windeln, lässt sich das ungefähre Alter des
Konsumenten, sein Einkommen oder die Tatsache, dass er Kinder hat, ableiten.
Natürlich nicht exakt, aber genau genug, um ihn in eine Kategorie einzuordnen.
Personenprofile – was sie verraten
Warum soll ich etwas dagegen haben, wenn ich bei einem Datenhändler als
„technikverliebter Vielkäufer“ gespeichert bin, werden sich viele fragen. –
Derartige Personenprofile werden nicht bloß zur Zusendung von Prospekten
genutzt. Sie werden auch dazu verwendet, einer Person nur noch bestimmte Dienste
anzubieten, die Bonität (=
Kaufkraft) des Konsumenten zu beurteilen oder ihn
überhaupt von Angeboten auszuschließen.
Objektive und gleiche Information geht verloren
„Unifizierung“ ist das Schlagwort der Datenhändler. Je individueller Verträge
und Angebote sind, desto schwieriger wird deren Vergleich. Ein wichtiges
Konsumentenrecht, das der objektiven und gleichen Information, geht verloren.