"In einem Geschäft sollte ich eine Gutschrift für falsch berechnete Waren erhalten. Beim Abholen wurde von mir ein Ausweis verlangt. Die Mitarbeiterin gab meine Daten in den Computer ein. Auf meine Frage erklärte sie, dass meine Daten gespeichert werden. Ist das erlaubt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker.
Mag. Maria Ecker |
Ein Unternehmen, das eine Gewerbeberechtigung für eine bestimmte Tätigkeit hat, darf grundsätzlich jene Daten verarbeiten, die zur Erfüllung dieses Geschäftszweckes notwendig sind. Das heißt, ein Unternehmen darf ohne Ihre Zustimmung jene Daten speichern, die zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig sind.
Eine darüber hinausgehende Verwendung Ihrer Daten ist nur erlaubt, wenn Sie Ihr Einverständnis geben. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Dann ist die weitere Verwendung der Daten unzulässig.