Banken dürfen ihren Kunden für das Sperren der Bankomat- oder Kreditkarte nichts verrechnen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil gegen die BAWAG festgestellt. Auch Kunden anderer Banken können das Entgelt zurückfordern.
2012 zog die Arbeiterkammer (AK) gegen die BAWAG-Kundenrichtlinien für das Maestro- und Quick-Service vor Gericht.
Nun liegt das höchstgerichtliche Urteil (9Ob26/15m) vor: 16 von 19 strittigen Klauseln sind unzulässig. Die meisten davon verstoßen gegen das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das Anfang November 2009 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt darf die Sperre der Bankomat- oder Kreditkarte nichts mehr kosten. Kunden können das Geld zurückverlangen.
Urteil gilt auch für andere Banken
Das Urteil gilt nicht nur für die BAWAG P.S.K., sondern auch für andere Banken und Kreditkartenunternehmen.
Die UniCredit (Bank Austria, BA) verrechne, so AK-Juristin Margit Handschmann, bei Sperre der Maestro- und Visa-Kreditkarte noch immer 40 Euro sowie 27 Euro bei Sperre der BA-MasterCard.
Auch Card Complete stellt laut der AK-Expertin für die Kreditkartensperre 40 Euro in Rechnung.
Die BAWAG habe ihren Kunden bis 31. März 2013 ein Sperrentgelt von 14,53 Euro verrechnet, so Handschmann. "Ja, wir verrechnen dieses Entgelt nicht mehr, und zwar bereits seit dem erstinstanzlichen Urteil gegen uns", hieß es von der BAWAG gegenüber der APA.
Laut dem OGH war dieses Entgelt nicht erlaubt. Die nach dem ZaDiG vorgesehene Sperrmöglichkeit stelle "eine sonstige Nebenpflicht" dar, für die der Zahlungsdienstleister kein gesondertes Entgelt verrechnen dürfe, wie es in dem Urteil heißt.
Auch zu anderen Klauseln liegen Klarstellungen des OGH vor – Näheres dazu in derVerbandsklage gegen die BAWAG PSK: Urteils-Zusammenfassung. Die Details lesen Sie aufOGH: Kartensperre darf nichts kosten.