Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bringt am 28. Jänner 2010 drei weitere Sammelklagen gegen den AWD ein. Die Prozessfinanzierung übernimmt die deutsche FORIS AG. Damit hat der VKI nun sämtliche Ansprüche von rund 2500 geschädigten Immofinanz- und Immoeast- AnlegerInnen vor Gericht gebracht.
"Der AWD spielt seit einem Jahr nur auf Zeit und verweigert sowohl einen Vergleich als auch einen Verjährungsverzicht, der für eine musterhafte gerichtliche Klärung nötig wäre“, sagt VKI-Chefjurist Dr. Peter Kolba. "Mit unseren Sammelklagen schützen wir die Geschädigten vor der AWD-Verjährungsfalle und sichern ihre Ansprüche.“
Musterprozesse
Parallel dazu geht der VKI einen weiteren Rechtsweg: Musterprozesse. "In diesen Musterprozessen braucht nicht erst lange und breit die Frage der Zuständigkeit oder Zulässigkeit geklärt werden“, sagt Kolba. "In diesen Musterprozessen geht es für den AWD ans Eingemachte. Hier werden wir die Praktiken des AWD exemplarisch abhandeln.“
Versuch der Geheimhaltung
Angesichts dieser VKI-Strategie bröckelt die zur Schau gestellte Selbstsicherheit des AWD. Der VKI deckt auf: Mit Geheimhaltungsvergleichen will sich der AWD aus der Verantwortung stehlen. Einer 90jährigen, die durch die AWD Beratung Geld verloren hat, bietet der AWD jetzt einen guten Teil dieses Geldes an. Voraussetzung: Die Frau verpflichtet sich zur Geheimhaltung! Die betagte Dame hat dies mit Unterstützung des VKI abgelehnt. "Mit unseren Musterprozessen verhindern wir diese AWD-Verschleierung der wahren Ergebnisse der zahlreichen Gerichtsverfahren“, sagt Kolba.
"Falschberatung mit System"
Das Ziel des VKI ist unverändert: "Wir wollen aufzeigen und gerichtlich klären, dass da nicht einige schlampige, schwarze AWD-Schafe beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast Aktien vereinzelt falsch beraten haben“, sagt Kolba. "Das war Falschberatung mit System - in tausenden Fällen. Und dieses System hat dem AWD und seinen Eigentümern in Deutschland und der Schweiz zig-Millionen gebracht."
Offen für einen Vergleich
Nach wie vor stehe man einer Vergleichslösung offen gegenüber. "Wir nehmen aber an, dass der AWD Österreich bei dieser brisanten Sachlage über eine vergleichende Lösung nicht allein entscheiden darf. Da nicht nur hohe Beträge sondern auch das Image der gesamten, europaweit agierenden AWD-Gruppe auf dem Spiel steht, würde man sich freuen, wenn auch die beherrschenden Gesellschaften in der Schweiz und in Deutschland sich ihrer Verantwortung stellen und mit an einen Verhandlungstisch kommen", erklärt Univ. Prof. Ulrich Tödtmann, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS.
"An einer Einladung würde es nicht mangeln. Sollten die Gesellschafter des AWD Österreich hingegen auf die Idee kommen, in Österreich sei nichts mehr zu retten, und daher ihre Tochtergesellschaft in Wien aufgeben, so müsste sehr genau geprüft werden, inwiefern die deutschen und Schweizer Gesellschafter für die Fehler Ihrer österreichischen Tochter einzustehen haben", so Professor Tödtmann.
AWD-Klagen: größte Prozesswelle der 2. Republik
Beim bisher größten Zivilprozess, dem "WEB-Verfahren“ gegen eine Bank in Salzburg, sind rund 3.200 Personen zu Gericht gezogen. Beim AWD dürften es noch mehr werden: Rund 2500 Geschädigte beteiligen sich an der Sammelklagen-Aktion des VKI. Geschätzt 1.500 Geschädigte klagen individuell, mit ihrer Rechtsschutzversicherung im Rücken. Nach eigenen Angaben rund 6.000 Geschädigte vertritt der Prozessfinanzierer Advofin in der Causa Immofinanz/Immoeast, u.a. auch gegen den AWD.