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AWD: VKI darf klagen - Über 20 AWD-Geschädigte inzwischen gestorben

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Mehr als drei Jahre hatte der AWD mit formalen Manövern den vom VKI angestrengten Prozess verschleppt. Nun bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die sogenannte Klagslegitimation des VKI. Ab Mitte April können die Gerichte beginnen, die AWD-Falschberatung zu verhandeln.

Wer in einem Gerichtsprozess steht, kann viele Ziele haben: z.B. den Prozess gewinnen oder auch Zeit gewinnen, wenn die Chancen schlecht stehen. Der AWD hatte in den letzten Jahren mit formaljuristischen Mitteln vor allem auf Verzögern gesetzt. Lange Prozesse, das schreibt der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz, zermürben vor allem finanziell schwache Prozessteilnehmer, jene also, die vorher geschädigt wurden. Über 20 AWD-Opfer sind inzwischen gestorben. Noch wurde kein Geschädigter von einem Gericht gehört.

Jetzt kommt der eigentliche Prozess

Der AWD hatte bestritten, dass der VKI überhaupt klagen dürfe. Das AWD-Argument: Eine Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote sei in Österreich unzulässig. Nun bestätigt das Urteil des OGH, dass der VKI auf diese Weise vorgehen und den AWD klagen darf. Es kommt endlich zu einer inhaltlichen Prüfung. Die VKI-Rechtsabteilung hofft, dass die Gerichte noch vor dem Sommer 2013 beginnen, die Geschädigten zu vernehmen - ältere wenn möglich zuerst.

  • Die Beteiligten: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des BMASK und mit finanzieller Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG – gegen den AWD fünf Sammelklagen. Sie vereinen 2.500 Geschädigte.
  • Streitwert: Der Streitwert der VKI-Klage beträgt rund 40 Mio. Euro. Die Gesamtschadenssumme ist aber wesentlich höher, da sich nicht alle Geschädigten der VKI-Sammelklage angeschlossen haben.
  • Der Vorwurf: systematische Fehlberatungen bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast ("so sicher wie ein Sparbuch").

Mutterkonzern gibt AWD anderen Namen

Der AWD ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Swiss Life AG. AWD wird nun, so das Mutterunternehmen, in Swiss Life Select umbenannt. Am 8.4. findet für die österreichischen AWD-Berater in der Pyramide in Vösendorf eine entsprechende Veranstaltung statt. - Am 19.4.2013 finden am Handelsgericht Wien in den Sammelklagen II (um 9.00) und V (um 10.00) Tagsatzungen statt.

Streitpunkt Prozessfinanzierung

Der AWD hatte in den Vorverfahren die Prozessfinanzierung bekämpft. Der Hintergrund ist finanzieller Natur. Würde der VKI diesen großen Prozess verlieren, wäre die Existenz der Konsumentenorganisation gefährdet. Daher haben sich VKI und Ministerium für diese Form der Prozessfinanzierung entschieden. Bei diesem Modell übernimmt die Firma Foris das finanzielle Risiko der Sammelklagen. Gehen die Prozesse verloren, trägt nicht der VKI sondern die Foris AG die Prozess­kosten. Wird er gewonnen, erhält Foris eine Erfolgs­beteiligung.

Hier lesen Sie mehr: KONSUMENT-Artikel zu AWD und Geldanlage über Strukturvertriebe: Interview mit einem Insider 11/2011

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