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AWD darf nicht mehr mit „Unabhängigkeit“ werben - Urteil aus Deutschland

Das Landgericht Hannover untersagt dem AWD-Deutschland die Werbung mit der zentralen Botschaft der „Unabhängigkeit".

Ein Streit zwischen zwei Mitbewerbern bringt ein interessantes Ergebnis: Der AWD darf nicht mehr mit dem Begriff „unabhängig" werben, wie das LG Hannover entschied. Diese Werbebotschaft war bislang der zentrale Inhalt der Werbeauftritte des AWD.

Das Gericht sieht die „Unabhängigkeit" des AWD aus zwei Gründen nicht gegeben:

  1. Aus wirtschaftlicher Sicht könne der neue Mehrheitseigentümer Swiss Life als Unternehmen Einfluss auf den AWD nehmen.
  2. Weiters sei auch die Beratungsebene des AWD nicht „unabhängig". Der AWD könne aufgrund seiner hierarchischen Struktur als Strukturvertrieb die Vertriebsziele von oben nach unten vorgeben. Die Vorgesetzten verdienen bei jedem Umsatz mit. Das Gericht urteilte, dass ein einheitliches Computerprogramm für alle Berater auch Ausdruck dieser Struktur sei. Aus der Sicht der Kunden, seien die Berater daher nicht „unabhängig".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der AWD hat Rechtsmittel angekündigt.

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