"Ein Fall für Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Apcoa verlangte 175 Euro wegen Besitzstörung.
Herr Pölzl hatte den Kundenparkplatz „seiner“ Zielpunkt-Filiale schon oft kostenlos benutzt. Jetzt wurde er von einem Anwalt des Parkraumbewirtschafters Apcoa aufgefordert, wegen Besitzstörung 175 € zu zahlen. Kunden der umliegenden Geschäfte könnten diesen Parkplatz während ihres Einkaufs maximal drei Stunden kostenlos nutzen, müssten aber zuvor einen Parkschein beim Automaten lösen und hinter die Windschutzscheibe legen, teilte uns die Firma Apcoa mit, die diesen Parkplatz seit einigen Monaten verwaltet. Auf diese Regeln werde u.a. auf Tafeln deutlich hingewiesen. Wer so wie Herr Pölzl diese Hinweise übersieht, muss zahlen. Apcoa war zu keinem Entgegenkommen bereit.