Schutz vor übereilten Abschlüssen
Mit einem Mausklick werden heute Versicherungen oder Sparpläne erstanden oder ein Konto eröffnet. Mit 1. Oktober tritt das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz in Kraft, das Konsumenten in diesem Bereich vor übereilten Vertragsabschlüssen und mangelhaften Informationen schützen soll. Es gilt für Bank-, Versicherungs- und Pensionsgeschäfte, den Handel mit Wertpapieren und ähnliche Geschäfte, die ohne persönlichen Kontakt, also per Post, Telefon, Internet oder E-Mail, zu Stande gekommen sind.
Zwei Wochen Rücktrittsfrist
Ein zentraler Punkt ist die Verpflichtung zu umfassender Kundeninformation vor Vertragsabschluss (auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger). Auch gibt es jetzt das Recht, ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen (bei Lebensversicherungen 30 Tage) ab Vertragsabschluss zurückzutreten. Erhält der Verbraucher die Informationen zu den Vertragsbedingungen erst nach dem Abschluss, beginnt diese Frist erst dann zu laufen. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Finanzdienstleistungen mit Preisschwankungen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, sowie befristete Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.