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Scooter der Marke Brid von hinten
Bild: Bird/Presse

Geklagter Roller-Verleiher Bird: 45 Klauseln rechtswidrig

Schnell ist ein Miet-E-Scooter bestiegen; schnell, schnell sind davor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überflogen worden. Wenn überhaupt. Beim Verleiher Bird Rides Austria GmbH hätte sich ein genaueres Studium der Bestimmungen wohl ausgezahlt.

Denn viele waren unserer Ansicht nach gesetzwidrig. Unter anderem verringerte das Unternehmen seine Haftung und dehnte dafür jene der Kundschaft aus. So übertrug eine Klausel „die gesamte Verantwortung und alle Risiken für Verletzungen oder Erkrankungen“ auf den Fahrer.

Genereller Haftungsausschluss nicht rechtens

Damit schloss Bird die eigene Haftung auch in Fällen aus, in denen die Verletzung oder Erkrankung durch eine von Bird verschuldete Handlung oder Unterlassung verursacht wurde. Ein derart genereller Haftungsausschluss ist aus gutem Grund unzulässig, meinen wir. Deshalb klagten wir das Unternehmen. Bird verpflichtete sich in einem rechtskräftigen Vergleich nun vor dem Handelsgericht Wien, alle 45 von uns beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.

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