- Zu Krankenzusatzversicherung gibt es eine Alternative
- Vereine ermöglichen Begleitung durch Vater oder Mutter
- Krankenhäuser haben Begleitkosten gesenkt
Noch vor zehn Jahren war es ein Problem, wenn Kinder ins Krankenhaus mussten. Erziehungsberechtigte, die ihr krankes Kind im Spital nicht allein lassen wollten, hatten mit einer Reihe von bürokratischen und finanziellen Hindernissen zu kämpfen. Anspruch auf ein Zusatzbett mit Verpflegung für die Begleitperson gab es meist nur mit einer ausreichenden Zusatzversicherung.
Wie die Situation 1989 im Krankenhaus Villach ausgesehen hat, kann eine allein erziehende Mutter berichten, die sich keine Sonderklasse leisten konnte. Die Wienerin wurde während eines Kärnten-Urlaubs gemeinsam mit ihrer Tochter mit der Rettung eingeliefert, weil beide hohes Fieber bekommen hatten. Die Mutter litt an einer Nebenhöhlenentzündung, die Tochter an einer schweren Bronchitis. Da das Kind erst ein Jahr alt war, bat die Mutter bei der Aufnahme um ein gemeinsames Zimmer. Das Krankenhauspersonal verweigerte diesen Wunsch mit dem Hinweis, dass Kinder und Erwachsene in verschiedenen Abteilungen untergebracht werden müssten. Das sei Vorschrift. Die fiebernde Mutter verhandelte weiter und wurde als nicht klar bei Verstand abgestempelt. Der Alleinerzieherin gelang es schließlich doch, ein Bett neben ihrer Tochter in der Kinderabteilung durchzusetzen.