Nicht verboten
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es einem Fitness-Center erlauben würde, die Mitnahme eigener Getränke zu verbieten. Im Gegenteil: Ein deutsches Oberlandesgericht hat eine derartige Bestimmung als unzulässig beurteilt (siehe dazu: Weitere Artikel - " Unzulässige Klausel 3/2004 "). Kunden dürfen demzufolge nicht dazu gezwungen werden, teure Getränke zu konsumieren. Urteile deutscher Gerichte sind zwar in Österreich nicht direkt anwendbar, die im Urteil enthaltene Einschätzung sollte aber auf Österreich übertragbar sein.