„Jolly Fasermaler sind ungiftig! Für Kinderprodukte gibt es bindende Normen, wie solche Produkte getestet werden müssen, um sicherzustellen, dass Farb- (und andere) Stoffe das Kind keinesfalls gefährden. Maßgebend für Chrom (in allen Varianten, also einschließlich Chrom VI), Blei sowie andere Schwermetalle ist die Europäische Spielzeugnorm EN 71-3. Sie wurden und werden regelmäßig nach EN 71-3 durch das unabhängige deutsche Labor 'LGA QualiTest', einem Tochterunternehmen des TÜV Rheinland geprüft. Der Prüfbericht von der Produktion vom Oktober/November liegt vor und bestätigt, dass die Fasermaler von Jolly alle Grenzwerte – gerade auch Blei und Chrom – unterschreiten.“
Ausdrücklich verboten
Brevillier Urban & Sachs zitiert die Europäische Spielzeugnorm EN 71-3. Darin wird für Chrom ein Grenzwert von 60 Milligramm/Kilogramm festgelegt. Da die Firma Chrom mit ChromVI gleichsetzt, würde dies also bedeuten, dass auch für ChromVI ein Grenzwert für 60 Milligramm/Kilogramm gilt.
Brevillier Urban & Sachs unterliegt hier einem gefährlichen Irrtum, denn ChromVI ist eindeutig als hochgefährliches Gift einzustufen. Die neue, bereits beschlossene Spielzeugrichtlinie, deren Grenzwerte 2013 in Kraft treten, trägt dem Rechnung. Darin ist für ChromVI ein um das 300fache niedrigerer Grenzwert von 0,2 Milligramm/Kilogramm beschrieben.
Unserer Meinung nach böte sogar die derzeit gültige Spielzeugrichtlinie eine Handhabe gegen ChromVI, denn darin heißt es: „In jedem Fall ist es ausdrücklich verboten, gefährliche Stoffe oder Zubereitungen in das Spielzeug einzufügen, wenn sie dazu bestimmt sind, im Verlauf des Spiels als solche benutzt zu werden.“ Bei ChromVI handelt es sich fraglos um einen hochgefährlichen Stoff.
Werte nicht aussagekräftig
Brevillier Urban & Sachs argumentiert im Elternbrief weiter: „Der Verein für Konsumenten Information hat die beanstandeten Blei- und Chromkonzentration in den Kunststoffkappen durch den sogenannten „Gesamtaufschluss“ festgestellt, das heißt, beim Verbrennen der Kunststoffteile bei weit über 300°C. Die so aufgefundenen Werte sind aber nicht aussagekräftig, denn logisch und gesetzlich vorgeschrieben ist, dass streng geprüft wird, wie sich das Produkt beim Kauen oder Verschlucken verhält.“
Gift wird herausgelöst
Richtig ist, dass wir die Fasermaler nicht nur mittels Gesamtaufschluss untersucht sondern weitere Untersuchungen vorgenommen haben. Dabei konnten wir eindeutig zeigen, dass das ChromVI durch die Magensäure aus den Hülsen herausgelöst wird, wenn darauf herumgekaut oder sie verschluckt werden.
Für uns ist es vor diesem Hintergrund unverständlich, warum sich Brevillier Urban & Sachs mit dem Elternbrief gegen unseren Test wendet und sich in die Behauptung versteigt, die Stifte seien ungiftig. Dies steht im Widerspruch zu einer direkt an den Vki adressierten Stellungnahme. Darin schreibt uns Geschäftsführer Alexander J. Hromatka nämlich: „Die fraglichen Rohstoffe werden wir jedenfalls austauschen. Insofern möchte ich Ihnen hiermit für die Übermittlung der Testwerte danken.“