Beigabe von Schwefel üblich
Dieser Hinweis besagt, dass der Wein geschwefelt wurde und Schwefeldioxid oder Salze der schwefeligen Säure in einem Ausmaß von mehr als 10 mg/l enthält. Das ist nicht neu: Seit alters her werden viele Weinsorten geschwefelt, um sie besser haltbar zu machen. Neu ist allerdings, dass dies seit November 2005 deklariert werden muss. Das soll Allergikern helfen, für sie schädliche Substanzen zu erkennen und zu meiden.
Kennzeichnung von Inhaltsstoffen
Nicht nur Schwefel, sondern auch eine Reihe von anderen Stoffen wie Soja, Milch, Nüsse, Fisch usw. müssen ausgewiesen werden, denn sie sind dafür bekannt, besonders häufig Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten auszulösen. Wenn Sie nicht auf Schwefel besonders empfindlich reagieren, brauchen Sie sich wegen dieses Hinweises keine Sorgen zu machen.