Die amerikanische Kette verkaufte eine Schachtel, die nicht einmal zur Hälfte mit Teebeuteln gefüllt war. Wir haben die Starbucks Manufacturing EMEA B.V. geklagt und den Prozess gewonnen. Das Urteil ist – Stand 15.05.2018 - rechtskräftig.
Dreiste Mogelpackung
Starbucks vertrieb in Österreich Tees, deren Kartonverpackung circa 15 cm lang und je 9 cm hoch und breit war. Die Packung enthielt allerdings nur 12 Teebeutel. Die Größe der Schachtel ließ aber viel mehr Inhalt vermuten. Und öffnet man den Karton, so sieht man, dass diese 12 Teebeutel die Verpackung nicht einmal zur Hälfte ausfüllen.
Falscher Gesamteindruck
Laut Handelsgericht (HG) Wien führt diese Verpackungsgröße den Durchschnittskonsumenten in die Irre. Die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen vom Produkt einen falschen Gesamteindruck. Ein auf der Packung angebrachter Hinweis, dass nur 12 Teebeutel enthalten sind, war dem Gericht nicht auffällig genug. Das Urteil ist rechtskräftig. Starbucks muss es daher fortan in Österreich unterlassen, von ihr vertriebene Tees in Verpackungen anzubieten, die erheblich größer sind, als die Menge des darin enthaltenen Tees es erfordert.
VKI im Einsatz: transparente Produktgestaltung
Auch auf bei unseren Lebensmittelchecks sind Mogelpackungen – also Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als tatsächlich in ihnen steckt – ein Dauerthema.
„Der VKI ist derzeit mit vielen Anfragen zum Thema Mogelpackungen konfrontiert. Es gibt in Österreich aber noch nicht viele Urteile zu diesem Thema und die bereits vorhandene Rechtsprechung ist sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Der VKI tritt für eine transparente Produktgestaltung ein und wird wohl weiterhin zum Thema Mogelpackungen Verfahren führen müssen“, erläutert Mag. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.