EU-Kommission führt Plichtkennzeichnung für Olivenöle ein.
Viele Jahre konnten Produzenten von nativem Olivenöl und nativem Olivenöl extra ihre Produkte freiwillig kennzeichnen. Weil es aber immer wieder zur Irreführung von Konsumenten gekommen war, hat die EU-Kommission nun eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung eingeführt.
Ursprungsland oder Verschnitt
Auf Ölen, die nur aus einem Land stammen, ist auf den Flaschen der Name des Ursprungslandes angegeben. Mischungen (Verschnitte) von Olivenölen aus unterschiedlichen Ländern werden entweder als „Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft“, „Verschnitt von Olivenölen aus Drittländern“ oder „Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft und aus Drittländern“ gekennzeichnet.
Festlegungen des Internationalen Olivenrates
Bestimmte vom Internationalen Olivenrat definierte Begriffe wie fruchtig, grün, reif, mild, ausgewogen dürfen ebenfalls verwendet werden, sofern sie der Festlegung entsprechen. Damit ist in Zukunft endlich klar, woher das Olivenöl eigentlich kommt und wie es schmeckt. Die neuen Vorschriften gelten seit 1.7.2009.