"Kürzlich wollte ich einen Orangensaft „ohne Zuckerzusatz“ kaufen, habe aber keinen gefunden. Werden jetzt alle Säfte aufgezuckert?" – In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Nina Zellhofer.
Mag. Nina Zellhofer |
Ganz im Gegenteil: Anders als bisher dürfen Fruchtsäfte nicht mehr aufgezuckert werden. Steht auf einem verpackten Orangensaft die Sachbezeichnung „Fruchtsaft“, so besteht er zu 100 Prozent aus Frucht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt aus Konzentrat gewonnen wird oder ob es sich um einen Direktsaft handelt. Um einen allzu sauren Geschmack zu korrigieren, war es früher erlaubt, maximal 15 Gramm Zucker pro Liter Saft zuzusetzen. Daher konnten Erzeuger, die ohne zusätzlichen Zucker auskamen, ihre Säfte mit dem Zusatz „ohne Zuckerzusatz“ bewerben.
Geänderte Fruchtsaftverordnung
Mittlerweile wurde die Fruchtsaftverordnung geändert. Da verpackte Säfte lange haltbar sind, können aber noch Produkte am Markt sein, die damit werben, dass bei ihrer Herstellung kein zusätzlicher Zucker eingesetzt wurde. Die Auslobung „ohne Zuckerzusatz“ wird in absehbarer Zeit jedoch verschwinden, weil sie inzwischen eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist.
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