Dürfen Konsumentenorganisation bei ihren Tests strengere Maßstäbe anlegen als technische Normen es festlegen? Ja, sie dürfen. - Ein Intern von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.
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Sturm der Entrüstung
Was war das für ein Aufschrei unter den Herstellern: Mehr als die Hälfte der im Vorjahr im Gemeinschaftstest mit der deutschen Stiftung Warentest geprüften E-Bikes hatte aufgrund von schweren Sicherheitsmängeln das harte Testurteil „nicht zufriedenstellend“ ausgefasst. Die Testmethoden seien „praxisfremd“, „überzogen“, „nicht nachvollziehbar“, hieß es. Die Kompetenz der Tester wurde in Zweifel gezogen, eine Branche tobte. Kein Wunder, das Testergebnis war schlecht fürs Geschäft.
Strenger als die Norm
Die Debatte kreiste auch im Fall der E-Bikes um einen wichtigen Punkt von grundsätzlicher Bedeutung: Dürfen Konsumentenorganisationen bei ihren Tests strengere Maßstäbe anlegen als technische Normen es festlegen? Diese Frage ist aber schon längst höchstgerichtlich entschieden: Ja, das dürfen sie. Es ist einer Konsumentenorganisation damit auch erlaubt, auf mangelhafte Normen hinzuweisen.
Im Dialog mit der Branche
Nach dem öffentlichen Schlagabtausch kehrte Vernunft ein. Tester und Hersteller setzten sich mehrmals an einen Tisch und feilten weiter an den Testmethoden, die im Punkt Funkentstörung sogar noch verschärft wurden.
E-Bikes jetzt sicherer
Siehe da: Ein Jahr später hat sich die Aufregung gelegt. Das aktuelle Testergebnis bestätigt, dass den Herstellern nichts Unmögliches abverlangt wurde. Die Sicherheitsmängel sind weitgehend beseitigt. Der Grund für das bessere Abschneiden sind nicht weichere Prüfkriterien, sondern bessere E-Bikes. - Lesen Sie hier den Test: E-Bikes 8/2014.
Und als erfreuliches Fazit bleibt festzuhalten: Wieder einmal hat ein Test dazu beigetragen, dass die Auswahl an guten Produkten für alle Konsumenten größer geworden ist. Damit ist ein wichtiges Ziel unserer Arbeit erreicht.