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Bezugsberechtigung - Angabe einer konkreten Person

Was passiert, wenn ich beim Abschluss einer Lebensversicherung keine bezugsberechtigte Person (Begünstigter) für den Ablebensfall angebe?
Wenn Sie keine Person angeben, fällt die Summe aus der Lebensversicherung in die Verlassenschaft und wird unter den Erben, das sind meist Lebenspartner und Kinder, verteilt. Dies kann unter Umständen lange dauern! Wenn Sie den Namen einer konkreten Person angeben, erhält diese Person die gesamte Summe, und das sofort. Natürlich können Sie die bezugsberechtigte Person während der Vertragslaufzeit auch ändern.

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