Im Test der Stiftung Warentest: 9 Haargele, die einen „sehr starken“ oder vergleichbaren Haltegrad ausloben.
Styling-Ergebnis. Ein Friseur frisierte 22 Probanden (11 Männer, 11 Frauen) mit den Gelen. Er und ein weiterer Friseur beurteilten die Frisuren nach dem Modellieren insgesamt sowie in den Punkten Festigkeit, Fülle/Volumen, Klebrigkeit, Glanz und Beschweren der Haare – und ob die Gele sichtbare Rückstände im Haar hinterließen. Die Prüfung erfolgte als Halbseitentest nach einem Versuchsplan in Cross-Over-Reihenfolge, bei dem jeweils ein Testprodukt auf der rechten bzw. linken Kopfhälfte appliziert wurde.
Haltbarkeit. An je zehn Naturhaarsträhnen pro Produkt wurde ermittelt, ob die Gele dauerhaft halten. Nach einer standardisierten Vorbehandlung wurden die mit Gel bearbeiteten Strähnen auf Lockenwicklern fixiert und standardisiert getrocknet. Nach Entfernen der Wickler wurden sie in einer Klimakammer aufgehängt und ihre Länge wurde gemessen. Sie wurden standardisiert mechanisch beansprucht, um Alltagsbedingungen zu simulieren. Dann wurde erneut die Länge bestimmt. Die resultierenden Werte für den Lockenerhalt (engl.: curl-retention) wurden berechnet und bewertet.
Kritischer Duftstoff Lilial. Alle Gele wurden geprüft, ob sie Lilial (laut Inhaltstoffliste Butylphenyl Methylpropional) enthielten und, falls ja, die Konzentrationen. Die Analyse erfolgte mittels GC-MS in Anlehnung an DIN EN 16274.
Anwendung. Elf Probanden und ein Friseur beurteilten unter anderem die Konsistenz der Gele, wie sie sich entnehmen und verteilen ließen. Die Probanden bewerteten darüber hinaus die Klebrigkeit an den Händen, die Auswaschbarkeit sowie Rückstände in Haar und Kleidung.
Verpackung. Elf Probanden und ein Friseur beurteilten Handlichkeit sowie Öffnen und Schließen der Packungen. Ein Experte prüfte, ob Mogelpackungen darunter waren – das war nicht der Fall. Geprüft wurde auch, ob es eine Originalitätssicherung, eine Materialkennzeichnung und Recyclinghinweise gab. Anhand von drei Packungen je Produkt wurden die Inhaltsmenge und die Entleerbarkeit bestimmt.
Deklaration. Ein Experte überprüfte, ob die Kennzeichnung der EU-Kosmetik- und der Fertigpackungsverordnung entsprach. Drei Fachleute beurteilten Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Angaben, elf Probanden bewerteten die Anwendungshinweise.
Angaben laut Anbieter. Die Angaben zu Parfum, Mineralölbestandteilen, Konservierungsstoffen, Mikroplastik und wasserlöslichen Polymeren wurden per Anbieterbefragung oder über Informationen auf der Verpackung ermittelt.
Weitere Untersuchungen. Anhand der Inhaltstoffliste wurde überprüft, ob und in welcher Konzentration die Gele aromatische (Moah) und gesättigte Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (Mosh) enthielten. Die Konzentrationen der deklarationspflichtigen Duftstoffe wurden bestimmt. Außerdem sahen zwei Experten die Inhaltstofflisten der Produkte auf Stoffe durch, deren Einsatz der SCCS, der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU, als kritisch bewertet hat; gegebenenfalls bestimmten sie deren Konzentrationen. Die Analyse der Duftstoffe erfolgte mittels GC-MS in Anlehnung an DIN EN 16274, die Analyse der Mineralölbestandteile mittels LC-GC/FID.