"Ich flog mit aktivierter Sprachbox ins Ausland, wollte aber ohnehin nur über WLAN E-Mails abrufen. Die restliche Zeit blieb das Handy ausgeschaltet. Einmal kam ein Anruf herein, den ich nicht annahm. Nach der Rückkehr hatte ich trotzdem Mehrkosten von 40 Euro, angeblich wegen mehrerer weiterer Anrufe, als das Gerät abgeschaltet war. Wie kann das sein?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Franz Wallner.
Franz Wallner |
Visitor Location Register (VLR)
Bucht sich ein Handy in ein ausländisches Netz ein, dann wird die Rufnummer im dortigen Visitor Location Register (VLR) angemeldet. Wird das Gerät im Ausland ausgeschaltet, dann gilt bei den folgenden Anrufen zu dieser Nummer trotzdem der letzte bekannte VLR-Eintrag.
Worst-Case-Szenario
Im Fall der Sprachbox entstehen durch die Anrufweiterleitung ins Ausland und zurück nach Österreich Roamingkosten. Dies gilt so lange, bis sich das Handy wieder erstmalig ins Heimatnetz einbucht. Im schlimmsten Fall würden also sogar weiterhin Kosten anfallen, wenn Sie mit ausgeschaltetem Handy zurückfliegen und es dann zu Hause liegen lassen, ohne es wieder aufzudrehen.
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