Ein Konsument konnte nach der Umstellung auf Digital-TV den ORF nicht mehr sehen, bekam aber weiterhin die volle GIS-Gebühr vorgeschrieben. Dagegen legte er Berufung ein und bekam nun recht (VWGH Zl. 2008/17/0059-8). Ein Teil der Fernsehgebühr, das Programmentgelt von 15,18 Euro monatlich, muss nicht bezahlt werden, wenn man zwar ein TV-Gerät besitzt, die ORF-Programme aber aus technischen Gründen nicht zugänglich sind.
Wer nicht einschaltet zahlt trotzdem
Die übrigen Positionen der Gebührenvorschreibung, etwa Kunstförderungsbeitrag oder Landesabgabe, sind jedoch weiterhin fällig, wenn ein empfangsbereites TVGerät oder Radio im Haushalt steht. Um in den Genuss der Gebührenreduktion zu kommen, muss man ein bei der GIS erhältliches Formular ausfüllen. Wer die ORF-Sender zwar empfangen kann, aber die Programme nie einschaltet, zahlt weiterhin die volle Gebühr.