Werner Kofler1) traute seinen Augen nicht. Als der Bewohner einer Eigenheimsiedlung einer kleinen Tiroler Gemeinde eines Abends nach Hause kam, lachte ihm durchs Wohnzimmerfenster ein hässliches Stahlgerippe entgegen: In fünf Meter Entfernung war ein Mobilfunkmast auf dem Garagendach des Nachbarn errichtet worden, ohne dass der Betroffene jemals kontaktiert worden wäre.
Kaum gesetzliche Auflagen
Solche oder ähnliche Fälle werden nahezu täglich an uns herangetragen. Für die Aufstellung einer GSM-Sendeanlage müssen kaum gesetzliche Auflagen eingehalten werden. Die Anrainer müssen nicht informiert werden, schon gar nicht ist ihre Zustimmung erforderlich. Es genügt das Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer, dem die Zustimmung entsprechend versüßt wird: mit einer Jahresmiete von 30.000 Schilling oder mehr und Gratis-Handys für die ganze Familie.