"Mein verstorbener Vater war auf Facebook aktiv. Viele Freunde haben nun auch online Anteil genommen. Es wäre schade, das Konto löschen zu lassen, weil es Teil des Andenkens ist. Gibt es hier eine Möglichkeit?" – In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Gernot Schönfeldinger.
Mag. Gernot Schönfeldinger |
Sie können die Facebook-Seite Ihres Vaters in den sogenannten Gedenkzustand versetzen lassen. Sie ist dann als virtuelle Gedenkstätte gekennzeichnet und nicht mehr veränderbar – selbst dann nicht, wenn Sie die Zugangsdaten kennen. Informationen dazu sowie das Antragsformular finden Sie unter Facebook-Hilfeseite und Klick auf „Verwalte dein Konto“.
„Nachlasskontakt“ bald möglich
Für alle, die ihren digitalen Nachlass regeln möchten, geht Facebook jetzt übrigens noch einen Schritt weiter. Bald wird es möglich sein, einen „Nachlasskontakt“ zu benennen. Das ist eine Person, die nach dem Tod des Kontoinhabers beschränkte Administratorrechte zugestanden bekommt. Alternativ dazu wird man selbst bestimmen können, dass das eigene Konto nach dem Ableben gelöscht wird. In den USA wurden diese Optionen bereits eingeführt.
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