Auch wenn manche Verkäufer uns das suggerieren: Digitalkameras sind keine Wegwerfprodukte. Eine Reparatur ist zumindest überlegenswert.
Als mündige Konsumenten wissen wir um unsere Rechte, etwa die gesetzlich verankerte Gewährleistungsfrist. Während der ersten zwei Jahre ist für Produktreklamationen der Händler die erste Anlaufstelle. Nach Ablauf dieser Zeit – oder wenn wir den Defekt durch Unachtsamkeit selbst verschuldet haben, was in schätzungsweise 70 Prozent der Fälle zutrifft – sieht die Sache allerdings anders aus.
Versprechungen der Werbung
Unter dem Einfluss der das Blaue vom Himmel versprechenden Werbung neigen wir dazu, "neu" mit "besser" gleichzusetzen. Speziell im schnelllebigen Elektronikbereich mit seinen rasanten Modellwechseln bezweifeln wir die Sinnhaftigkeit eines Reparaturversuchs und fragen erst gar nicht nach. Schließlich hat man von Händlerseite schon oft genug den Standardsatz zu hören bekommen: "Das zahlt sich nicht mehr aus." Doch das ist nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Ein anschauliches Beispiel dafür liefern Digitalkameras.
Qualitätseinbußen und Ärgernisse
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass es für Markenmodelle, die nicht älter als fünf bis sechs Jahre sind, Ersatzteile (inklusive passender Akkus) gibt und sie somit von autorisierten Werkstätten und Servicestellen zur Reparatur übernommen werden. Und Sie können voraussetzen, dass "neu" tatsächlich nicht in jedem Fall "besser" bedeutet, sondern Qualitätseinbußen und Ärgernisse mit sich bringen kann – z.B. verstärktes Bildrauschen aufgrund der heute üblichen hohen Kameraauflösungen oder die Notwendigkeit, sich mit zusätzlichen Funktionen und einer geänderten Handhabung anzufreunden, selbst wenn es sich um ein Nachfolgemodell handelt. Unter diesem subjektiven Gesichtspunkt macht sogar die Reparatur einer in der Anschaffung günstigen Kamera Sinn.