Filme aufnehmen und später ansehen kann Sie zum Rechtsbrecher machen. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Peter Blazek.
Sie haben einen Film vom TV-Gerät in Ihrem Wohnzimmer aufgenommen, um ihn später in aller Ruhe genießen zu können. Wegen der fortgeschrittenen Stunde beschließen Sie, sich den Film über das Zweitgerät im Schlafzimmer anzusehen. – Was haben Sie falsch gemacht? Nein, es geht nicht darum, dass man im Schlafzimmer schlafen und nicht fernsehen sollte. Viel schlimmer: Sie sind ein Rechtsbrecher. Sie haben der Filmindustrie schweren Schaden zugefügt.
Nicht auf Zweitgerät abspielen
Mit dem Aufkommen des hochauflösenden Fernsehens (HDTV) und seinen technischen Möglichkeiten hat man diesem Treiben ein Ende gesetzt. Wer beispielsweise einen Film vom TV-Gerät auf eine externe Festplatte aufgenommen hat, kann ihn nur auf diesem Gerät abspielen, nicht auf einem anderen. Auch dann nicht, wenn es sich um zwei baugleiche Geräte des Modells Sony Bravia handelt, wie uns ein konsternierter Leser mitteilte. Vom Sony-Customer-Information-Center wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass das notwendig sei, „um die unautorisierte Verbreitung von urheberrechtlichem Filmmaterial zu verhindern. Wir können die Lage von Herrn X nachvollziehen, jedoch müssen wir aus sehr komplexen rechtlichen Gründen diese Vorgehensweise wählen". Diese würde ihnen von TV-Sendestationen zwingend vorgeschrieben.
Alle Gerätehersteller sind betroffen
Man muss ergänzen, dass dies nicht nur Sony trifft, sondern alle anderen Gerätehersteller ebenso. Und man muss weiters hinzufügen, dass auch die Sendeanstalten Getriebene sind – ihnen sitzt die Verwertungsindustrie im Nacken, die die Rechte an den Filminhalten besitzt. Eines der größten Unternehmen dieser Branche ist übrigens die Sony Pictures Entertainment, Tochtergesellschaft des Elektronikkonzerns Sony. Es sind also Kollegen, die den armen Geräteherstellern solche Knebelverträge auferlegen. Muss ja ein eigenartiges Betriebsklima herrschen in diesem Konzern …