Websites, Servicehotlines und Rechnungen im Test:
- Sparen durch Lieferantenwechsel
- Aussicht auf verständliche Stromrechnungen
- Nicht alle verstehen sich als Dienstleister
Während es nahezu selbstverständlich ist, mindestens einmal den Handyprovider zu wechseln, sind Österreichs Konsumenten bei den Stromlieferanten äußerst zurückhaltend. Laut E-Control, der Regulierungsbehörde für den seit dem Jahr 2001 liberalisierten heimischen Energiemarkt, setzen jährlich weniger als 1,5 Prozent der Haushalte diesen Schritt. 2009 beispielsweise waren es 1,2 Prozent, was etwa 48.000 Haushalten entsprach.
Informationen fehlen
Einer der Gründe dürfte sein, dass der Wettbewerb bisher nicht so recht in Schwung gekommen ist und es nicht nur an Wechselanreizen, sondern auch an grundlegenden Informationen mangelt. Die Art und Qualität der Informationsvermittlung durch die einzelnen Unternehmen war deshalb Thema unseres aktuellen Tests, wobei wir Homepage, Hotline und die jährliche Stromrechnung unter die Lupe genommen haben. Doch davon später.
Netzbetreiber und Händler
Zunächst einmal muss man wissen, dass es – zusätzlich zu den Stromproduzenten – auf dem Strommarkt zwei Arten von Akteuren gibt: jene, die mit dem Strom handeln (Stromhändler) und jene, denen die Netze gehören, durch die dieser Strom fließt (Netzbetreiber).
Der Netztarif ist behördlich festgelegt und somit nicht dem Wettbewerb ausgesetzt. Gleiches gilt für die energiebezogenen Steuern und Abgaben. Spielraum für Wettbewerb auf der preislichen Ebene gibt es nur beim Energiepreis, also beim verbrauchsabhängigen Stromtarif, der in Cent pro Kilowattstunde (kWh) abgerechnet wird. Hier steht es den Unternehmen auch frei, zusätzliche Rabatte zu gewähren (z.B. einmalig für Neukunden oder die Online-Abwicklung des Lieferantenwechsels; oder dauerhaft etwa für die Zustimmung zum Bankeinzug).
Wechsel ohne Unterbrechung
Gewechselt wird immer nur der Stromhändler, nicht der Netzbetreiber, der auch weiterhin für die Instandhaltung des Netzes zuständig ist. Es sind daher keine Umstell- oder Umbauarbeiten notwendig, es fallen keine zusätzlichen Kosten an und die Stromlieferung erfolgt ohne jede Unterbrechung. Lediglich die Jahresabrechnung kann von einem oder von beiden Unternehmen kommen, wenn eben Lieferant und Netzbetreiber gesonderte Rechnungen legen.