Im Vorhinein festgelegt
Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wenn der Restwert (auch Abschlusszahlung genannt) vertraglich vereinbart wurde, sind Ihre Sorgen unbegründet. Dann erhöht sich der Restwert auch nicht, wenn das Auto wesentlich mehr wert sein sollte (zum Beispiel wegen guter Pflege oder geringerer Fahrleistung). Falls aber das Auto am Ende der Vertragslaufzeit beispielsweise nur noch 3000 Euro wert sein sollte, müssten Sie die vollen 6000 Euro bezahlen, um das Fahrzeug ins Eigentum zu übernehmen.
Bei Rückgabe zu beachten
Wollen Sie das Auto stattdessen zurückgeben, weil Sie ein anderes möchten, müssen Sie die Differenz zum vertraglich vereinbarten Restwert – in diesem Beispiel 3000 Euro – nachzahlen. Dazu können noch Gutachterkosten kommen.