Rechtlich gelten E-Roller ab 1. Juni 2019 als Fahrräder. Auf der Straße sorgen sie oft für Unmut. Vandalismus und Unfälle trüben das Mobilitätskonzept.
Immer mehr E-Scooter zum Leihen werden in den innerstädtischen Bereichen angeboten. Das Jahresende 2018 gilt als Geburtsstunde des Leih-Systems für Scooter in Österreich, seitdem werden es stetig mehr. „Bird“ und „Lime“ haben die ersten Scooter in Wien aufgestellt. Dann kam im Oktober 2018 „Tier“ dazu. Aktuell gibt es schon sechs Anbieter in Wien. Das sind neben den Genannten die Marken „Wind“, „Flash“ und „Hive“. Mittlerweile sind in Wien ungefähr 4.500 bis 5000 Roller unterwegs. Pro Anbieter sind maximal 1500 Roller zugelassen. In Linz ist seit ein paar Wochen zusätzlich „VOI“ am Markt.
Die Leih-Scooter werden dort aufgestellt, wo es für das Geschäft ideal ist. Zum Beispiel an zentralen U-Bahn-Haltestellen. Da stehen ein paar Birds, daneben ein Grüppchen Limes, Hives und Flashs … morgens noch geordnet, doch das ändert sich durch die Nutzung schnell.
Wie funktioniert das Leih-System?
Das Sharing, also Teilen oder gemeinsame Nutzen der Scooter spart Anschaffungskosten und Wartung. Via App werden ähnlich wie bei anderen Sharing-Diensten auf einer Karte verfügbare Scooter angezeigt. Nach dem Free Floating System werden die Roller aufgestellt, d.h. die Roller sind nicht an feste Stationen gekoppelt und können (bislang) prinzipiell überall (bis auf Sehenswürdigkeiten und speziell markierte Gebiete) abgestellt werden. Ist man angemeldet und in unmittelbarer Nähe, kann man den Roller mittels Barcode-Scan entsperren und losfahren. Bezahlt wird pro Fahrt über die Kreditkarte – und mit der Bekanntgabe seiner Mobilitätsdaten, denn es wird aufgezeichnet, wer wann und wo unterwegs ist.
Kosten pro Fahrt
Die Kosten liegen pro Fahrt bei einem Grundpreis von 1 Euro, dazu kommen zusätzlich 15 Cent pro genutzter Minute. Eine 10-minütige Fahrt kostet also 2,50 Euro auch nicht gerade billig. In der Nacht ist Pause, denn da werden die Scooter aufgeladen, gereinigt und bei Bedarf auch repariert.
Last Mile
Mit den Mietrollern wird oft das letzte Wegstück zurückgelegt. Kunden nutzen sie für den Weg von öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ziel. Oder einfach zum Spaß. Die Wege, die zu weit zu Fuß sind, für die sich öffentliche Verkehrsmitteln oder das Auto aber nicht auszahlen, stehen im Fokus. Die so genannte „Last Mile“ wird mit den Scootern zurückgelegt. Im Schnitt sind Nutzer laut dem Anbieter Bird rund 10 Minuten mit dem E-Scooter unterwegs.
Die Reichweite der elektrischen Roller beträgt ca. 20 bis 30 km; auf dem jeweiligen Gerät kann abgelesen werden, wie voll der Akku ist. Die Geschwindigkeit der elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller beträgt ca. 20 km/h und darf keinesfalls höher als 25 km/h sein. Andernfalls sind es Kraftfahrzeuge, für die sowohl Führerschein als auch Kfz-Haftpflichtversicherung nötig wären.
Charger und Bird-Watcher
Die Scooter sind mit GPS-Modulen ausgestattet und können geortet werden. Um Vandalismus vorzubeugen und sie aufzuladen, werden sie täglich wieder eingesammelt. Das machen sogenannte „Charger“, „Juicer“ oder „Hunter“. Sie werden per Honorar entlohnt, wenn sie die Roller einsammeln, über Nacht bei sich zu Hause oder in angemieteten Räumlichkeiten aufladen und am Morgen rechtzeitig an den vordefinierten Standorten (sog. „Nestern“) wieder aufstellen. Pro Roller und Nacht kann man z.B. bei Bird zwischen 6 und 9 Euro verdienen. Laut Bird gibt es auch „Bird-Watcher“, die auf den Straßen unterwegs sind, um sicherzustellen, dass die Roller verantwortungsbewusst gefahren und nicht achtlos zurückgelassen werden.
Kritische Stimmen
Das zusätzliche Mobilitätsangebot sorgt allerdings nicht nur für Freude unter Konsumenten und Konsumentinnen. Einigen Verkehrsteilnehmern ist das Fahrverhalten der Scooter-Nutzer ein Dorn im Auge. Die Beschwerden beziehen sich auf die Fahrlässigkeit mancher Fahrer. So wird beispielsweise kritisiert, dass einige Fahrer auf Gehsteigen fahren und möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer – oder sich selbst – in Gefahr bringen. Auch über herumstehende und -liegenden Roller gibt es viele Beschwerden.
Dass sie am Gehweg aufgestellt werden (dürfen), sei laut Falter-Bericht ein Versäumnis der Stadt Wien. Für jeden Schanigarten bedürfe es einer eigenen Genehmigung, dafür müsse auch bezahlt werden – für das Aufstellen der Scooter gäbe es keine Regulierung oder Gebühren. Rechtlich war die Benutzung auch bislang nicht genau definiert; eine Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung soll nun Klarheit verschaffen.