Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um ein nicht transportfähiges E-Bike von CUBE.
Hinweis in der Betriebsanleitung
Herr Moser transportierte sein neues E-Bike der Marke CUBE mit einem für das hohe Gewicht dieser Fahrräder ausgelegten Heckträger nach Hause. In der Betriebsanleitung stieß er später auf folgenden Hinweis: „Dieses Fahrrad darf nur im Inneren eines Fahrzeuges transportiert werden. Beachten Sie dabei, dass das Fahrrad gesichert ist und nicht z.B. durch andere Gepäckstücke beschädigt wird.“ Direkt oberhalb wiederum fand er diese Sätze: „Auf dieses Fahrrad bzw. auf diesen Rahmen dürfen keine anderen Gegenstände gelegt werden. Dieses Fahrrad darf nicht in Auto-Tragesysteme (Dachträger, Heck- oder Innenraumträger o.ä.) eingespannt werden.“
Fragen über Fragen
Nun stellte sich Herr Moser folgende Fragen: Warum dürfen E-Bikes anderer Hersteller mit geeigneten Systemen transportiert werden? In welcher Form soll man das Bike sichern, wenn es möglichst mit keinen anderen Gegenständen in Berührung kommen soll? Und warum werden in den FAQ auf der CUBE-Homepage Dach- und Heckträger als mögliche Transportsysteme genannt, ohne dass E-Bikes dezidiert ausgenommen sind?
Ärger über unklare Formulierungen
Diese Fragen hat er auch per E-Mail an CUBE gerichtet, aber abgesehen von der automatischen Antwort, dass man sich „schnellstmöglich“ um sein Anliegen kümmern werde, nichts mehr von CUBE gehört. Am meisten ärgern ihn freilich die unklaren Formulierungen, die ihm das Gefühl vermitteln, die gesamte Verantwortung werde auf die Kunden abgewälzt.
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