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Magnetresonanz-Tomographie: Wartezeit - Privat geht's schneller

, aktualisiert am

Test Terminvergabe: Viele Patienten klagen über lange Wartezeiten, wenn sie eine Magnetresonanztomographie benötigen. Wir haben alle 61 österreichischen Institute mit Kassenzulassung getestet und uns auch angeschaut, ob es bei Privatzahlung schneller geht.

Wartezeit für CT- und MRT-Termine unter der Lupe. In Wien haben wir folgende Einrichtungen getestet:

  • Ambulatorium Döbling
  • Diagnosehaus für Schnittbilduntersuchungen
  • Diagnose Zentrum Brigittenau
  • Diagnosezentrum Donaustadt
  • Diagnosezentrum Favoriten
  • Diagnosezentrum Meidling
  • Diagnose Zentrum Stadlau
  • Diagnose Zentrum Urania
  • Diagnosticum Diagnose Zentrum Gersthof
  • Dr. Leopold Kainz + Partner
  • Radiologie Hernals
  • Röntgen Liesing Gruppenpraxis & MRT/CT-Institut
  • Rudolfinerhaus

Die Testtabellen enthalten Infos zur durchschnittlichen Wartezeit in Tagen sowie zur Vergabe von Privatterminen (ja/nein). Die genauen Adressen aller österreichweit getesteten Untersuchungseinrichtungen lesen Sie in den entsprechenden Tabellen sowie im Kapitel "Institute (Adressen)". Nachfolgend unser Testbericht.


Heinz T. (Name der Redaktion bekannt) hat seit Längerem Probleme mit seiner linken Schulter. Er kann den Arm nicht mehr über Schulterhöhe heben und verspürt bei bestimmten Bewegungen einen stechenden Schmerz. Die Verletzung behindert ihn auch im Alltag stark. Untersuchungen beim Ortho­päden deuten auf einen Sehnenabriss hin, auch die Kapsel des Schultergelenks ist beeinträchtigt.

Diagnoseabsicherung mittels CT und MRT

Eine Operation scheint unumgänglich. Um die Schwere der Verletzung und den Umfang des Eingriffs abzuklären, stellt der Arzt eine Überweisung für eine ­Magnetresonanztomographie aus. Pensionist T. lebt in der Nähe von Bruck an der Leitha. Er möchte die Untersuchung möglichst rasch und in der Nähe seines Wohn­ortes vornehmen lassen. Doch als er beim nächstgele­genen Institut um einen Termin ansucht, wird ihm mitgeteilt, dass dies frü­hestens in zwei Monaten möglich sei.

So wie Heinz T. geht es nicht wenigen Patientinnen und Patienten in Österreich, die eine Magnetresonanztomographie (MRT) oder auch eine Computertomographie (CT) benö­tigen. Diese bildgebenden Methoden werden etwa bei Verdacht auf Bandscheibenvorfall, Bänderrissen an Gelenken, Gewebeuntersuchungen oder auch bei der Tumorabklärung angewendet.

MRT: Schnittbilder ohne Röntgenstrahlung

Die MRT kommt im Gegensatz zur CT ohne Röntgenstrahlung aus und bietet Ärzten die Möglichkeit, ihre Diagnose abzu­sichern und die Schwere einer Erkrankung abzuschätzen. Mittels MRT können detaillierte Schnittbilder des menschlichen Körpers ­erstellt werden.


Lesen Sie außerdem folgende Artikel zum Thema:

61 Institute kontaktiert

So läuft die Untersuchung ab

Der Patient wird dazu auf einer fahrbaren Liege in einen röhrenförmigen Magneten geschoben. Je nachdem, welcher Körperteil untersucht wird, kann die Unter­suchung zwischen 20 und 40 Minuten dauern. Während der gesamten Zeit sollte der Patient möglichst ruhig liegen. Arme und Beine ­dürfen nicht verschränkt werden, da sonst Induktionsschleifen entstehen, die zu Hautverbrennungen führen können. Unangenehm sind während des Scanvorgangs auftretende laute Klopfgeräusche. Um die Lärmbeläs­tigung in Grenzen zu halten, erhalten die ­Patienten in der Regel einen Gehörschutz in Form von Ohrstöpseln oder Kopfhörern.

In bestimmten Fällen – etwa, wenn es darum geht, die Größe eines Tumors festzustellen – kann es notwendig sein, während der MRT ein Kontrastmittel über eine Armvene zu injizieren. Dieses kann vor allem bei nieren­kranken Patienten, die eine Dialyse benötigen, schwere unerwünschte Wirkungen auslösen. Auch metallhaltige Farbstoffe in (Permanent-)Make-up oder Täto­wierungen sind bei einer MRT nicht unproblematisch. Nicht jedermanns Sache ist auch die Enge in der Magnet­röhre. Vor allem Menschen, die zur Klaustrophobie neigen, tun sich damit schwer. Es ist auch noch nicht vollständig erforscht, welche Wirkung die erzeugten magnetischen Wechselfelder auf lebendes Gewebe haben.

Gestiegene Nachfrage nach risikoarmen Verfahren

Dennoch gilt die Magnetresonanztomographie als zuverlässiges wie auch verhältnis­mäßig risikoarmes und schmerzfreies Verfahren. Dies sowie die vielfältige Einsetzbarkeit der MRT hat dazu geführt, dass die Zahl der Zuweisungen zu MRT-Untersuchungen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist. Allein in den Instituten mit Krankenkassenvertrag wurden im Jahr 2014 rund 650.000 Untersuchungen durchgeführt. Dies schlägt sich in teilweise unzumutbar langen Wartezeiten ­nieder.

Reihung nach Notwendigkeit

Bei Akutfällen (zum ­Beispiel bei der ­Tumorabklärung) sind die Institute vertraglich verpflichtet, die ­Betroffenen entsprechend der medizinischen Notwendigkeit einzureihen. Einen Anspruch darauf, dass die Untersuchung in einem bestimmten Zeitraum stattfinden muss, haben die Patienten allerdings nicht. In weniger dringenden Fällen dauert es mitunter sogar Monate, bis man ­einen Termin für eine MRT bekommt. Da Überweisungen in der ­Regel (abhängig von der jeweiligen Krankenkasse) einen Monat gültig sind, kann es also leicht dazu kommen, dass sich ein Patient neuerlich eine Über­weisung beim Arzt holen muss.

MRT-Untersuchungen: 100 Mio Euro im Jahr 2015

Ärztevertreter verweisen im Zusammenhang mit den überlangen Wartezeiten auch darauf, dass die Krankenkassen die Kosten für MRT-Untersuchungen gedeckelt haben. Österreichweit betrugen die Ausgaben der Krankenkassen für MRT-Untersuchungen in den Vertragsinsituten im Jahr 2015 rund 100 Mio Euro. Vertraglich vereinbart wurde eine jährliche Kostenobergrenze. Ärzte und Institute argumentieren, dass sie umsonst ­arbeiten müssten, wenn die Kosten­ober­grenze erreicht sei. Hauptverband und Krankenkassen halten dem entgegen, dass die Kostenobergrenze so zu verstehen sei, dass der durchschnittliche Tarif für die einzelne ­Untersuchung im Sinne eines Mengenrabatts bei stärkerer Inanspruchnahme sinke.

61 Einrichtungen mit Kassenvertrag kontaktiert

Wir wollten wissen, wie lange Patienten in Österreich trotz vorliegender ärztlicher Überweisung auf eine MRT-Untersuchung warten müssen. Üblicherweise werden die Unter­suchungen in Instituten für bildgebende Diag­nostik bzw. Radiologie vorgenommen. Insgesamt 61 dieser Einrichtungen in Österreich verfügen über einen Kassenvertrag.

Im Rahmen unserer Erhebung haben wir jedes dieser 61 Institute sechs Mal bezüglich einer Terminvereinbarung für eine MRT-Unter­suchung kontaktiert. Insgesamt wurden also 366 Termine vereinbart. Dabei wurden immer Erkrankungen angegeben, die zwar nicht als akut einzustufen sind, jedoch aufgrund von Schmerzen oder eingeschränkter Beweglichkeit eine nicht unerhebliche Behinderung im Alltag bedeuten. In unserem Fall waren dies etwa ein Bandscheibenvorfall oder Knieschmerzen. Bei jedem Anruf wurde erwähnt, dass eine ärztliche Überweisung vorliege.

Bei 28 Instituten geht's privat schneller

Bis zu 92 Tage Wartezeit

In 27 Instituten bekamen unsere Testpersonen im Durchschnitt innerhalb von 21 Tagen einen Termin. Am wenigsten lang, nämlich nur zwei Tage, hätte einer der "Patienten" bei Dr. Reinhard Schöpf, Facharzt für Radiologie in Landeck (Tirol), warten müssen. Den besten Durchschnitt erzielte das Röntgen­institut von Dr. Andreas Kanzian in Liezen (Steier­mark). In weiteren 23 Instituten ergab sich eine durchschnittliche Wartezeit ­zwischen drei und fünf Wochen.

Acht Einrichtungen ließen unsere Tester zwischen sechs und acht Wochen schmoren, und in drei Instituten muss der Patient durchschnittlich mit neun und mehr Wochen rechnen. Am längsten dauerte es im Durchschnitt im Wiener Diagnosezentrum Favoriten mit 69 Tagen. Die längste Wartezeit unserer Erhebung ergab sich mit 92 Tagen beim Diag­nosezentrum Dr. Karlo in Klagenfurt (Kärnten) für einen Verdacht auf Bandscheibenvorfall mit täglich stärker werdendem Taubheitsgefühl im rechten Fuß.

Privattermin gleich morgen

Viele Patienten wollen verständlicherweise nicht so lange auf einen Termin warten. Sie suchen in der Hoffnung, dass sich die Wartezeit damit erheblich reduzieren und ihre ­Leidenszeit entsprechend verkürzen lässt, um einen privaten Termin an. Auch unser Patient Heinz T. versuchte sein Glück und kontaktierte gleich mehrere Institute.

Am meisten kam ihm ein Röntgeninstitut in Wien entgegen. "Sie können gleich morgen zu uns kommen", hieß es dort. Hauptverband und Krankenkassen leiten aus einer derartigen Bevorzugung von Privat- gegenüber Kassenpatienten eine Vertragsverletzung ab und sehen darin eine Aushebelung der Solidargemeinschaft.

Wartezeitverkürzung bei 28 Instituten

Auch wir sind der Meinung, dass sozial Schwächere, die sich keine private Unter­suchung leisten können, nicht benachteiligt werden dürfen. In unserer aktuellen Erhebung haben wir deshalb den Aspekt "Vor­reihung durch einen Privattermin" ebenfalls berücksichtigt. Wurde unseren Testpersonen ein Termin angeboten, der eine Wartezeit von mehr als 14 Tagen bedeutete, hakten sie nach, ob sie nicht gegen Privatzahlung einen früheren Termin erhalten könnten.

28 Institute, also fast die Hälfte der kontaktierten, gingen darauf ein. Teilweise verkürzte sich die Wartezeit um mehrere Monate. Die ­maximale Zeitersparnis lag bei sage und schreibe 86 Tagen. Eine beträchtliche ­Spanne tat sich allerdings auch bei den Kosten auf. Im günstigsten Fall hätten unsere Tester für die MRT 130 Euro bezahlen müssen, im teuersten Institut wären dafür 550 Euro fällig ­geworden.

Tabelle: Wartezeiten MRT - Burgenland

Tabelle: Wartezeiten MRT - Kärnten

Tabelle: Wartezeiten MRT - Niederösterreich

Tabelle: Wartezeiten MRT - Oberösterreich

Tabelle: Wartezeiten MRT - Salzburg

Tabelle: Wartezeiten MRT - Steiermark

Tabelle: Wartezeiten MRT - Tirol

Tabelle: Wartezeiten MRT - Vorarlberg

Tabelle: Wartezeiten MRT - Wien

Zusammenfassung

  • Mehrere Institute. Die Wartezeiten können von Institut zu Institut erheblich schwanken. Es kann sich deshalb lohnen, in mehreren Instituten im Umland um einen Termin anzufragen.
  • Terminvereinbarung. Halten Sie, wenn Sie ein Institut kontaktieren, Ihre Sozialversicherungsnummer und die Überweisung bereit. Es ist durchaus möglich, dass Sie bei der Anmeldung genaue Angaben machen müssen.
  • Akutlisten. Klären Sie mit dem Arzt die Dringlichkeit der Untersuchung ab. Weisen Sie bei der Anmeldung im Institut darauf hin, wenn sich Ihr Zustand verschlimmern sollte – etwa, weil starke Schmerzen auftreten. Einige Institute führen Wartelisten für den Fall, dass ­Patienten kurzfristig ausfallen, und reihen andere leidende Patienten vor.

Institute (Adressen)

Ambulatorium Döbling
Heiligenstädter Straße 55-63
A-1190 Wien
01 360 66 50 00
www.ambulatorium-doebling.at

Ambulatorium für bildgebende Diagnostik Ried
Schlossberg 1A
A-4910 Ried/Innkreis
07752 701 10-0
www.mrctried.at

Ambulatorium für Magnetresonanztomographie Dr. Chocholka
Krankenhausstraße 21
A-3300 Amstetten
07472 90 04
www.amstetten.lknoe.at

Computer Tomographie GmbH
Klostergasse 4
A-6020 Innsbruck
0512 58 67 76
www.cti-innsbruck.at

CT & MRT Diagnostik am Schillerpark
Rainerstraße 6-8
A-4020 Linz
0732 66 86 01
www.radiologie-linz.at

CT und MRT Institut für bildgebende Diagnostik
Mühlbreitenstraße 1
A-8279 Fürstenfeld
03382 544 08

CT-MRT Ambulatorium Spittal/Drau
Billrothstraße 1
A-9800 Spittal/Drau
04762 622-7930

CT/MR Zentrum Graz Geidorf
Kreuzgasse 35
A-8010 Graz
0316 331-35 60
www.ctmrzentrumgraz.at

Diagnose Zentrum Brigittenau
Pasettistraße 71-75
A-1200 Wien
01 350 26 26
www.dzb.at

Diagnose Zentrum Stadlau
Langobardenstraße 103B
A-1220 Wien
01 285 77 00
www.diagnosezentrum-stadlau.at

Diagnosehaus für Schnittbilduntersuchungen
Klimschgasse 16
A-1030 Wien
01 713 80 18
www.diagnosehaus.at

Diagnosezentrum Donaustadt
Donaustadtstraße 1
A-1220 Wien
01 203 31 26
www.radiologie-wien.at

Diagnosezentrum Dr. Karlo
Radetzkystraße 35
A-9020 Klagenfurt
0463 598 142-0
www.karlo.at

Diagnosezentrum Favoriten
Am Hauptbahnhof 2/4
A-1100 Wien
01 602 28 29
www.dz10.at

Diagnosezentrum Horn
Spitalgasse 10
A-3580 Horn
02982 302 66
www.diagnosezentrum-horn.at

Diagnosezentrum Meidling
Meidlinger Hauptstraße 7-9
A-1120 Wien
01 813 33 81
www.dz-meidling.at

Diagnosezentrum Mödling
Hauptstraße 38
A-2340 Mödling
02236 244 45
www.diagnosezentrum-moedling.at

Diagnosezentrum Wolfsberg
Roßmarkt 14
A-9400 Wolfsberg
04352 2600
www.dzw.at

Diagnose-Zentrum-Rainer
Landstraße 55
A-3910 Zwettl
02822 535 74
www.diagnose-zentrum-rainer.at

DiagnoseZentrumUrania
Laurenzerberg 2
A-1010 Wien
01 200 200
www.dzu.at

Diagnosticum Diagnose Zentrum Gersthof
Gersthofer Straße 16
A-1180 Wien
01 470 86 26-0
www.diagnosticum.at

Diagnostik Zentrum Graz
Mariatrosterstraße 41
A-8043 Graz
0316 31 30
www.dzg.at

Diagnostikum Graz
Weblinger Gürtel 25
A-8054 Graz
0316 24 77
www.diagnostikum.at

Dr. Andreas Myskiw Dr. Rudolf Böck
Bräuhausgasse 3
A-3100 St. Pölten
02742 35 34 61
www.myskiw.at

Dr. Ernst Doringer Institut für CT & MRT
Innsbrucker Bundesstraße 83A
A-5020 Salzburg
0662 82 19 19
www.doringer.at

Dr. Gold & Partner
Hamernikgasse 3A
A-3830 Waidhofen/Thaya
02842 521 18-0
www.goldundpartner.at

Dr. Leopold Kainz + Partner
Pastorstraße 2A/13
A-1210 Wien
01 258 41 75

Dr. Rachinger Röntgenordination CT und MRT Institut
Dametzstraße 27
A-4020 Linz
0732 78 55 78
www.institut-rachinger.at

DZS-Diagnosezentrum Salzburg
Berchtesgadner Straße 66A
A-5020 Salzburg
0662 82 57 90
www.diagnosezentrum-sbg.at

Gruppenpraxis für Radiologie Schneider & Zwrtek OG
Bahnhofplatz 4
A-3500 Krems
02732 837 06
www.roentgen-krems.at

IBD-Institut für bildgebende Diagnostik
Brodschildstraße 4
A-2000 Stockerau
02266 697 19

Institut Frühwald Steiner Obermayer
Kremser Gasse 16A
A-3100 St. Pölten
02742 341-0
www.fruehwald.at

Institut für bildgebende Diagnostik Knittelfeld MRT und CT Institut
Gaalerstraße 2A
A-8720 Knittelfeld
03512 843 43
www.roentgen-frisch.at

Institut für bildgebende Diagnostik
Plenkerstraße 14
A-3340 Waidhofen/Ybbs
07442 531 45
www.institutlinhart.com

Institut für Computertomographie und Kernspintomographie
Schallmooser Hauptstraße 49-51
A-5020 Salzburg
0662 87 08 08-0
www.azs.at/CT-MR

Institut für Computertomographie und Magnetresonanztomographie Gänserndorf
Schubertstraße 6A
A-2230 Gänserndorf
02282 610 11
www.ct-mrt.com

Institut für MRT-Diagnostik St. Josef Braunau
Ringstraße 60
A-5280 Braunau/Inn
07722 903 02-9000
www.mrt-braunau.at

Institut für radiologische Spezialdiagnostik
Mariazellerstraße 32
A-8604 Kapfenberg
03862 229 28
www.radiolog.at

Krankenhaus Zell am See
Paracelsusstraße 8
A-5700 Zell/See
06542 777 29 02
www.kh-zellamsee.at

MR Ambulanz LKH Hochsteiermark
Vordernberger Straße 42
A-8700 Leoben
03842 401-27 20
www.lkh-hochsteiermark.at

MR Dr. Reinhard Schöpf
Urichstraße 43/1
A-6500 Landeck
05442 644 04
www.roentgen-mrt-landeck.at

MR Institut Bludenz
Am Postplatz 2
A-6700 Bregenz
05552 632 07 20
www.mr-institut-bludenz.at

MR Institut Bregenz
Römerstraße 9-13
A-6900 Bregenz
05574 535 00
www.mr-vorarlberg.at

MR Institut Dornbirn
Färbergasse 15
A-6850 Dornbirn
05572 536 60
www.mr-institut.at

MR Institut Feldkirch
Bahnhofstraße 29
A-6800 Feldkirch
05522 761 22
www.mr-institut-feldkirch.at

MR Institut Gmunden Lindner.Dirisamer
Miller von Aichholzstraße 49A
A-4810 Gmunden
07612 667 20
www.mr-gmunden.at

MR Institut Stolzalpe Dr. Schmidt
Stolzalpe 38
A-8852 Stolzalpe
03532 24 24-28 50
www.lkh-stolzalpe.at

MR und CT-Institut Dr. Schwarzl
Saporoshjestraße 3
A-4030 Linz
0732 31 34 80
www.radiologie-schwarzl.com

MR-CT Diagnoseinstitut Klagenfurt
Feldkirchner Straße 82
A-9020 Klagenfurt
0463 44 66 44-0
www.mrct.at

MRCT Diagnosezentrum Dr. Andreas Oberhauser
Museumstraße 34
A-6020 Innsbruck
0512 58 93 21
www.oh-bilddiagnosezentrum.at

Privatklinik Villach Ambulanz MR-CT Institut
Dr.-Walter-Hochsteiner-Straße 4
A-9504 Villach
04242 304 42 73
www.humanomed.at/privatklinik-villach

Radiologie Dr. Kastlunger
Innsbruckerstraße 7
A-6130 Schwaz
05242 629 92
www.drkastlunger.at

Radiologie Hernals
Hernalser Hauptstraße 85
A-1170 Wien
01 408 408 0
www.radiologiehernals.at

Radiologie-Institut Dr. Helmut Klein
Dukartstraße 15
A-4400 Steyr
07252 467 46 40
www.gz-steyr.at/e-klein-helmut.htm

Radiologische Gruppenpraxis Baden
Elisabethstraße 3
A-2500 Baden
02252 481 49
www.roentgen-baden.at

Radiologisches Institut DDr. Artmann/Dr. Ratzenböck
Salzburgerstraße 65
A-4600 Wels
07242 29 06 35
www.mr-wels.at

Röntgen Liesing Gruppenpraxis & MRT/CT-Institut
Perchtoldsdorfer Straße 15-19
A-1230 Wien
01 869 02 08
www.roentgen-liesing.at

Röntgen MR-CT Dr. Karner
Obere Hauptstraße 66
A-7100 Neusiedl/See
02167 20 21
www.hcs.at/karner

Röntgeninstitut Dr. Kanzian Andreas
Hauptplatz 3
A-8940 Liezen
03612 251 25-0

Röntgenordination Univ.Doz.Dr. R. Stiglbauer & Partner
Ferdinand-Porsche-Ring 10
A-2700 Wr. Neustadt
02622 23 14 80
www.stiglbauer.at

Rudolfinerhaus
Billrothstraße 78
A-1190 Wien
01 360 36 63 01
www.rudolfinerhaus.at
 

Testkriterien

Drei Testpersonen kontaktierten 61 österreichische MRT-Institute telefonisch zur Vereinbarung von jeweils zwei Untersuchungsterminen. Insgesamt gingen also 366 Terminanfragen in den Test ein. Beim ersten Anruf wurde ein Bandscheibenvorfall angegeben, beim zweiten Anruf waren es Knieschmerzen.

Als Wartezeit wurde das Zeitintervall zwischen dem Tag des Anrufes und dem Tag des Untersuchungstermines protokolliert. Musste der Tester länger als 14 Tage auf den Termin warten, fragte die Testperson nach, ob ein früherer Termin möglich sei. War dies nicht möglich, wurde nachgefragt, ob bei privater Zahlung ein früherer Termin möglich sei. Alle Termine wurden unmittelbar nachdem alle 366 Vereinbarungen erfolgt waren abgesagt.

Leserreaktionen

Zu kurz gegriffen

Österreich liegt laut dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit, Großgeräteplan, mit 1,86 MR Geräten pro 100.000 EinwohnerInnen (2011) an 6. Stelle, im oberen Bereich also, unter den EU-15 Ländern. Unter den Ländern mit guten Gesundheitsergebnissen hat Groß- britannien 0,59 pro 100.000, also 1/3 der Anzahl von Österreich, die Niederlande 1,22 pro 100.000, also 2/3 der Anzahl von Österreich. Der EU-15 Durchschnitt liegt bei 1,50.

Warum thematisiert der Artikel nicht, wie angemessen Ärzte und Ärztinnen die Indikation in Österreich stellen? Wie begründet und sinnvoll ist es, eine MR Untersuchung bei einer bestimmten Beschwerde anzuordnen? Ohne auf diese Fragen einzugehen, greift das Skandalisieren von langen Wartezeiten zu kurz.

Mag.a Sylvia Groth
MAS Graz
(aus KONSUMENT 6/2016)

Privatangebot von Ärzten

Wie kommen Sie dazu, ein Privatangebot von Ärzten negativ zu beurteilen, wenn die gesetzliche Sozialversicherung ab einer gewissen Anzahl nicht bezahlt? (Deckelung) Die investitions- und personalintensive MRT Untersuchung wird privat meist außerhalb der Normalarbeitszeiten angeboten, Angestellte erhalten wohlverdiente Zuschläge, Ärzte arbeiten in der Freizeit zusätzlich, die Kassen sparen sich Geld, Patienten die es sich leisten können, werden verführt die Versicherer zu entlasten.

Hans Sommer
Breitenfurt bei Wien
(aus KONSUMENT 5/2016)

Testkriterien bei Medikamenten

So bewerten wir Medikamente.

Grundlagen der Bewertung

Basis unserer Arzneimittelbewertungen ist die veröffentlichte internationale und nationale Literatur. Anhand von allgemein anerkannten und aktuellen Werken der klinisch-pharmakologischen und medizinisch-therapeutischen Standardliteratur wurde die Eignung der jeweiligen Arzneimittel für die Indikationen beurteilt, die der Hersteller für sein Mittel beansprucht. Die Bewertung wurde auch mit Blick auf die übrigen in dem jeweiligen Anwendungsbereich angebotenen Arzneimittel vorgenommen und daraufhin, ob die Behandlung mit einem Arzneimittel überhaupt sinnvoll ist.

Zusätzlich zur Standardliteratur wurden veröffentlichte und geeignete klinische Studien ausgewertet, um die Aktualität der Bewertung sicherzustellen. Diese „Primärliteratur“ konnte aber nur dann genutzt werden, wenn die Studien in anerkannten medizinischen Zeitschriften veröffentlicht wurden, in denen vor der Veröffentlichung ein Expertengremium (Review Board) die Qualität der Publikation geprüft hat.

Wirksamkeitsnachweis

Der Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Präparats gilt in klinischen Studien dann als erbracht, wenn mehrere Institutionen unabhängig voneinander unter wissenschaftlich anerkannten und reproduzierbaren Bedingungen in kontrollierten Studien zu gleichartigen Ergebnissen gelangt sind. Klinische Studien, die zur Bewertung herangezogen werden, müssen

  • prospektiv,
  • randomisiert,
  • kontrolliert,
  • mit vorab definierten und
  • der Fragestellung angemessenen Endpunkten sowie
  • mit einer adäquaten statistischen Auswertung versehen sein.

Dabei bedeutet prospektiv, dass die Studien als Verlaufsstudien „in die Zukunft“ hinein durchgeführt werden, und randomisiert, dass die Patienten den Behandlungsgruppen nach dem Zufallsprinzip zugeteilt werden müssen.

Kontrollierte Studien sind Untersuchungen, in denen eine Patientengruppe das neu zu prüfende Arzneimittel (Verum) erhält und weitere Patientengruppen ein bereits lange in seinem Nutzen bestätigtes, gleichartig wirkendes Mittel (Standard) oder ein wirkstofffreies Scheinmedikament (Plazebo). Aus den Unterschieden der therapeutischen Effekte – sowohl bezüglich der erwünschten als auch der unerwünschten Wirkungen – können dann die therapeutische Wirksamkeit, aber auch der Stellenwert des geprüften Mittels in der Therapie der Krankheit insgesamt bestimmt werden.

Doppelblindstudien

Prüfungen ohne Kontrollgruppe können bis auf wenige Ausnahmen – zum Beispiel wenn sich eine Plazebobehandlung aus ethischen Gründen verbietet – nicht als Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit anerkannt werden. Eine besonders sichere Basis zur Bewertung bieten Doppelblindstudien, in denen zunächst weder die behandelnden Ärzte noch die Patienten wissen, ob ein wirkstoffhaltiges oder wirkstofffreies Mittel angewendet wird.

Die Fragestellung, die untersucht wird, muss therapeutisch relevant sein und vorab definiert werden. Möglicherweise werden im Studienverlauf positive Effekte erkennbar, die zu prüfen gar nicht beabsichtigt war. Diese können nachträglich nicht als durch die Studie nachgewiesen geltend gemacht werden.

Schließlich müssen auch noch die untersuchten Endpunkte der Studie der Fragestellung angemessen sein (zum Beispiel die Reduzierung der Sterblichkeit an definierten Folgeerkrankungen durch die Senkung des zu hohen Blutdrucks).

Statistik allein genügt nicht

Ein Wirksamkeitsnachweis kann auf der Basis der statistischen Auswertung als Aussage mit einer geringen, nach internationaler Übereinkunft festgelegten Irrtumswahrscheinlichkeit (weniger als 5 Prozent) formuliert werden. Statistisch gesicherte Ergebnisse von Effekten, deren medizinisch-therapeutischer Nutzen umstritten ist, können zum Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit nicht als ausreichend anerkannt werden. Die klinische Relevanz ist höher zu bewerten als die alleinige statistische Signifikanz.

Plazeboeffekt

Um die therapeutische Wirksamkeit eines Arzneimittels zu prüfen, werden so genannte randomisierte kontrollierte klinische Studien durchgeführt. In diesen werden die Testpersonen nach dem Zufallsprinzip auf zwei Gruppen verteilt: Die einen werden mit dem zu prüfenden Arzneistoff behandelt, die anderen bekommen ein Mittel, das sich von dem Medikament äußerlich nicht unterscheidet, aber keinen Wirkstoff enthält – ein Scheinmedikament (Plazebo).

Weder die Patienten noch die Ärzte wissen, wer das richtige und wer das Scheinmedikament erhält. Alles andere jedoch, was zur Behandlung dazugehört, ist bei beiden Gruppen gleich: die Art der Betreuung durch die Ärzte, die Zeit, die die Behandelnden aufwenden und so weiter. Erst wenn die Effekte der Therapie ermittelt und dokumentiert sind, wird aufgedeckt, wer den Arzneistoff und wer das Scheinmedikament bekommen hat.

Mit dieser Vorgehensweise soll geklärt werden, welcher Anteil der beschriebenen Effekte tatsächlich dem Arzneimittel zuzuschreiben ist und was auf dem Prozess des Behandelns an sich beruht. Schließlich kann bereits das Gefühl, behandelt zu werden, Beschwerden lindern, und die Hoffnung, dass nun alles besser wird, kann die Heilung vorantreiben. All dies gehört zu dem so genannten Plazeboeffekt; dieser ist also mehr als die Wirkung des Scheinmedikaments.

Das Ausmaß des Plazeboeffekts schwankt je nach Art der Krankheit und Anordnung der Studie erheblich. Er kann zwischen 20 und 70 Prozent liegen. Das bedeutet, dass manchmal 20 Prozent der Kranken nach einer Scheinbehandlung eine Besserung vermelden, manchmal sogar 70 Prozent. In ähnlicher Häufigkeit treten auch unerwünschte Wirkungen nach Plazebos auf

Kombinationspräparate

Arzneimittel mit mehreren Wirkstoffen (Kombinationspräparate) bieten im Vergleich zu solchen mit nur einem Wirkstoff (Monopräparate) nur selten Vorteile. Die Arzneimitteltherapie erfordert aber in der Regel die individuelle Dosierung einzelner Wirkstoffe. Für die Bewertung solcher fixen Kombinationen muss daher zunächst beurteilt werden, ob die Mischung der einzelnen Komponenten zweckmäßig ist. Wenn dieses Urteil nicht positiv ausfällt, erübrigt sich ein Wirksamkeitsnachweis, da die jeweilige Kombination grundsätzlich nicht als sinnvolles Arzneimittel anerkannt werden kann, gleich, in welchem Anwendungsbereich.

Für die Bewertung fixer Kombinationen haben sich international als Standard die so genannten Crout’schen Kriterien bewährt. (J. R. Crout war in den 70er Jahren Direktor der amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration.) Diese Kriterien tragen den Erfordernissen der praktischen Anwendung von Arzneimitteln Rechnung: Sie werden der Forderung nach Unbedenklichkeit und Sicherheit von Arzneimitteln ebenso gerecht wie dem Problem des Missbrauchs und der möglichen Vorteile im Hinblick auf die richtige Anwendung (Compliance).

Wenn zum Beispiel ältere Menschen im Verlauf eines Tages mehrere Wirkstoffe einnehmen müssen, kann es hilfreich sein, sie als Kombination zu verabreichen, um damit die Einnahme der notwendigen Arzneimittel zu vereinfachen. Die Crout’schen Kriterien beabsichtigen also keineswegs, jegliche Anwendung von fixen Kombinationspräparaten zu verhindern. Nach diesen Kriterien gilt die Kombination von Inhaltsstoffen in Arzneimitteln als sinnvoll, wenn nachgewiesen ist, dass

  • jeder einzelne Inhaltsstoff in Bezug auf das beanspruchte Anwendungsgebiet therapeutisch wirksam ist und
  • die Dosierung jedes einzelnen Inhaltsstoffs im Hinblick auf die Höchstdosierung, die Anwendungshäufigkeit und -dauer so bemessen ist, dass eine nennenswerte Patientenanzahl einer solchen fixen Kombination bedarf und sie wirksam und unbedenklich (im Sinne des Verhältnisses von Nutzen zu Risiko) ist, und
  • die zugefügten Inhaltsstoffe die Wirksamkeit und/oder Unbedenklichkeit des Hauptinhaltsstoffs erhöhen oder die Möglichkeit des Missbrauchs des Hauptinhaltsstoffs verringern oder
  • die fixe Kombination von Inhaltsstoffen einen größeren therapeutischen Effekt hervorruft oder größere Unbedenklichkeit bietet als jeder einzelne Inhaltsstoff für sich.

Crout´sche Kriterien

Diese Aspekte sind im deutschen Arzneimittelgesetz berücksichtigt. Die Crout’schen Kriterien wurden auch bei unseren Bewertungen angewendet, um Kombinationspräparate auf ihre zweckmäßige Zusammensetzung zu prüfen. Erst wenn das Ergebnis dieser Prüfung positiv war, kam die möglicherweise nachgewiesene Wirksamkeit des Mittels für die therapeutische Behandlung zum Tragen. Dass zum Beispiel eine Kombination aus zwei Schmerzwirkstoffen schmerzdämpfend wirkt, kann nicht erstaunen. Die Frage aber, ob es sinnvoll ist, diese Schmerzwirkstoffe zu kombinieren, muss über die Anwendung der Crout’schen Kriterien geprüft werden. Die Antwort spiegelt sich in den Bewertungen der einzelnen fixen Arzneimittelkombinationen wider.

Aus unserer Sicht gelten diese Kriterien für Präparate mit chemisch-synthetischen Wirkstoffen und Präparate mit pflanzlichen Extrakten gleichermaßen. Vor allem, wenn für einzelne Komponenten Negativurteile vorliegen, muss durch vergleichende klinische Studien nachgewiesen werden, dass die Kombination mit der negativ bewerteten Komponente ein therapeutisch besseres Ergebnis erzielt als eine Kombination ohne diese Komponente. Nur dann kann der therapeutische Wert der Kombination möglicherweise anerkannt werden.

Darüber hinaus gibt es bei Kombinationspräparaten noch eine Sichtweise, die auf pharmakologischen Sachverstand gründet. Der Aufbau einer Studie, die die therapeutische Wirksamkeit eines Mittels mit mehr als drei Wirkstoffen belegen soll, ist derart kompliziert, dass sie kaum je durchgeführt werden wird. Darum haben sich die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland darauf geeinigt, Kombinationspräparate mit mehr als drei Wirkstoffen als nicht verordnungsfähig anzusehen.

Unterschiede zu anderen Beurteilungen

Es ist denkbar, dass mit anderen Methoden und durch die Beschränkung auf die Zulassungsanforderungen des Arzneimittelgesetzes oder mit anderen Prüfkriterien sich auch andere Beurteilung ergeben als die hier nachlesbaren. Dies kann sich auch auf die Arbeit des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beziehen, das unter Betrachtung der Daten zu Einzelarzneimitteln Zulassungsentscheidungen trifft. Das Institut berücksichtigt vor allem den Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischen Qualität sowie die Zweckmäßigkeit der Kombination bei einem einzelnen Arzneimittel (absoluter Nutzen). Es darf weder geprüft werden, ob dieses neue Mittel in Relation zum verfügbaren Markt aus therapeutischen Gründen überhaupt erforderlich ist, noch welchen Rang es unter den Alternativen einnimmt.

STIFTUNG WARENTEST und Verein für Konsumenteninformation berücksichtigen mit ihren Bewertungen aber auch die therapeutische Stellung der Arzneimittel bestimmter Indikationsbereiche zueinander (relativer Nutzen) und gehen damit über die Zulassungskriterien des Bundesinstituts hinaus, sind also strenger.

Für bestimmte Arzneimittelgruppen, so zum Beispiel für viele pflanzliche Mittel, liegen nur vereinzeltes Erfahrungswissen und andere kaum prüfbare Therapieberichte vor, die zudem in Zeitschriften unterschiedlicher Qualität veröffentlicht sind. Die von uns verwendete Methodik lässt dann kaum eine positive Bewertung dieser Mittel zu.

Bewertung gemäß Anwendungsgebiet

Es besteht der Grundsatz, dass jedes Produkt für das Anwendungsgebiet bewertet wird, für das es laut Herstellerangaben eingesetzt werden soll. Im Idealfall sollte es also so sein, dass die Bezeichnung der Krankheit oder Störung, die der Hersteller in der Packungsbeilage angibt, und die, unter der der Wirkstoff in dieser Datenbank abgehandelt wird, identisch sind. Leider sind – vor allem im Bereich der Mittel für die Selbstbehandlung – die Bezeichnungen der Hersteller keineswegs so präzise und eindeutig, wie es für eine klare Zuordnung notwendig wäre. So fassen die Hersteller ihre Indikationsansprüche zum Beispiel sehr weit. Wir haben versucht, diese Vielfalt in einer Ihnen – unserer Meinung nach – bekannten und einheitlichen Überschrift zusammenzufassen.

Darüber hinaus kommt es nicht selten vor, dass sich ein Hersteller – vielleicht aufgrund neuer Forschungsergebnisse – entscheidet, die Anwendungsgebiete seines Produkts neu zu formulieren. Dann können Präparate mit demselben Namen im Handel sein, die sich oft nur durch einen kleinen Zusatz unterscheiden, aber andere Anwendungsgebiete für sich beanspruchen und dementsprechend anders bewertet werden müssen.

Wenn in der Fachinformation einer Salbe mit Heparin steht: „Zur unterstützenden Behandlung bei akuten Schwellungszuständen nach stumpfen Traumen (zum Beispiel Zerrung, Prellung, Quetschung, Bluterguss, Verstauchung), oberflächlicher Venenentzündung, sofern diese nicht durch Kompression behandelt werden kann“, wird dieses Mittel sowohl im Abschnitt Bewegungsapparat bei „Verstauchung, Schwellung, Entzündungen“ als auch im Abschnitt Herz und Kreislauf bei „Venenerkrankungen“ besprochen und dafür bewertet. Nennt ein heparinhaltiges Produkt aber außerdem noch Frostschäden (zum Beispiel „Frostbeulen“) als Anwendungsgebiet, bleibt das unberücksichtigt, weil wir hierfür kein eigenes Anwendungsgebiet definiert haben.

Hilfsstoffe üblicherweise nicht bewertet

Hinweis: Bei der Bewertung wurden nur jene Inhaltsstoffe des Arzneimittels berücksichtigt, von denen eine therapeutische Wirksamkeit erwartet wird. Hilfsstoffe, wie sie zum Beispiel notwendig sind, um Tabletten herzustellen, gingen in die Bewertung nicht mit ein. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Augen- und Nasentropfen sind häufig mit Konservierungsmitteln versetzt. Produkte mit einem solchen Hilfsmittel wurden um eine Stufe abgewertet, wenn Konservierungsmittel an der Schleimhaut der Augen und Nase solche unerwünschten Wirkungen auslösen können, es aber Produkte gibt, die ohne einen solchen Zusatz auskommen.

Bewertungsstufen

Der Bewertung der hier aufgeführten Medikamente liegen vier Stufen zu Grunde.

  1. Geeignet für die Behandlung des jeweiligen Krankheitsbilds sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit bei der betreffenden Indikation ausreichend nachgewiesen ist, die ein positives Nutzen-Risiko- Verhältnis und einen hohen Erprobungsgrad aufweisen. Der therapeutische Nutzen dieser Mittel ist hoch, sie gehören bei dieser Indikation zu den Standard-Therapeutika, soweit solche definiert werden können. Geeignet sind auch Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe sinnvoll ergänzen.
  2. Auch geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit ebenfalls nachgewiesen ist, die aber noch nicht so lange erprobt sind wie die als „geeignet“ bewerteten. In diese Kategorie fallen vor allem neue und weniger gut untersuchte Wirkstoffe. Mit der gleichen Bewertung wurden Arzneimittel versehen, die zum Beispiel Konservierungsstoffe enthalten, wenn allgemein die Überzeugung vorherrscht, dass Arzneimittel ohne Konservierungsstoffe die geeignete Alternative darstellen. Dies kann in ähnlicher Weise auch für andere Zusatzstoffe gelten. In diese Bewertungskategorie fallen auch Arzneimittel, die zwar noch immer als Standardpräparate gelten, in der Zwischenzeit aber von neuen, besser verträglichen Mitteln in ihrem Rang als Mittel der Wahl „abgelöst“ wurden.
  3. Mit Einschränkung geeignet sind Mittel, die zwar therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standard-Therapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen. Sie zählen daher nicht zu den Standardarzneimitteln bei den besprochenen Krankheitsbildern und werden nur unter bestimmten Bedingungen verwendet (zum Beispiel bei ganz bestimmten oder schwerwiegenden Krankheitskonstellationen). Mit dieser Bewertung werden auch jene Mittel belegt, für die nach den vorliegenden Studien die therapeutische Wirksamkeit noch nicht ausreichend nachgewiesen ist und bei denen weitere Studien erforderlich sind.
  4. Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend dosiert sind und/oder deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken zu gering ist, sodass die wahrscheinlichen Risiken mehr Gewicht haben als der mögliche Nutzen. Wenig geeignet sind darüber hinaus Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe nicht sinnvoll ergänzen oder keinen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen aufweisen.

Quelle: Handbuch Medikamente

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