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Fremdwährungskredite: Musterbrief - Mit Banken verhandeln

, aktualisiert am

Falsche Beratung bei Fremdwährungskrediten: Wer in Schwierigkeiten geraten ist, dem könnte der neue Musterbrief helfen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) beraten derzeit viele Konsumenten, die Schwierigkeiten mit einem Fremdwährungskredit haben. Es geht um die Frage: Auf welcher Basis kann man mit seiner Bank über seinen endfälligen Fremdwährungskredit (FWK) verhandeln?

Musterbrief für Geschädigte

Nach Rücksprache mit unseren Anwälten haben wir einen Musterbrief entworfen, der alle uns derzeit erfolgversprechenden Einwendungen gegen das Spekulationsgeschäft Fremdwährungskredit zusammenfasst.
Der Musterbrief ist ein Werkzeug für jene,

  • die sich von Ihrer Bank bei Aufnahme des Kredites falsch beraten und geschädigt sehen
  • den Kredit noch nicht zurückgezahlt haben
  • die – im Fall, dass die Bank Zugeständnissen macht – ihrerseits bereit sind, den Kredit in Euro zu konvertieren und unter Umständen auf einen Abstattungskredit umzustellen oder aber
  • die bereit wären, über eine andere Bank eine Umschuldung auf einen solchen Kredit vorzunehmen.

Der VKI rät Betroffenen: Stützen Sie Ihre Forderungen auf möglichst viele Rechtsgrundlagen und lassen sie sich dabei von einem versierten Rechtsanwalt vertreten (Kontakte siehe Musterbrief). Wir sehen zwei Schwerpunkte – Rücktritt und Schadenersatz:

Rücktritt

Wir halten es für argumentierbar, dass man gemäß § 27 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) seinen Rücktritt vom Kreditvertrag erklärt. Diese Rechtsnorm wurde zum Schutz von Verbrauchern vor sogenannten Wäschesparverträgen geschaffen. Wenn bei einem Verbrauchervertrag der Konsument zu wiederholten Vorauszahlungen verpflichtet wird und bei Vertragsabschluss sein Entgelt, das er letztlich leisten muss, nicht feststeht, dann kann der Verbraucher bis zur letzten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Gesetzgeber die Überrumpelungsgefahr bei solchen Vorauszahlungskäufen für so groß ansieht, dass er ein so lange wirksames Rücktrittsrecht zur Verfügung stellt, dann müsste dieser Rücktritt wohl auch bei Fremdwährungskrediten möglich sein.

Bei FWK ist die Überrumpelungsgefahr für den Verbraucher noch viel größer – nämlich durch die Endfälligkeit des Kredites und das allein vom Verbraucher zu tragenden Wechselkursrisiko. Der Vorteil dieser Vorgangsweise: Man zahlt nur das in Euro zurück, was man von der Bank erhalten hat. Das aber – wenn die Bank den Rücktritt akzeptieren würde – sofort; also entweder eine Umgestaltung mit der Bank oder eine Umschuldung auf eine neue Bank.

Erklärt man den Rücktritt muss man nicht streiten, ob, wie und wann die Bank falsch beraten hat. Auch das Argument der Banken, der Anspruch sei verjährt, zieht beim Rücktritt nach § 27 KSchG nicht.
Achtung: Diese Rechtsansicht ist strittig. Es ist völlig offen, wie die Gerichte mit diesem Argument umgehen würden.

Schadenersatz

Es besteht die Möglichkeit, bei Rückzahlung des Kredites aus dem Titel des Schadenersatzes den finanziellen Schaden aus falscher Beratung geltend zu machen und gegen den Rückzahlungsanspruch der Bank aufzurechnen. Das funktioniert aber nur, wenn man diese Aufrechnung vor einer Verjährung des Schadenersatzanspruches schriftlich der Bank mitgeteilt hat. Tun Sie dies also so rasch wie möglich.

Wir vom VKI meinen, dass diese Vorgangsweise für die Bank eine Reihe von Unwägbarkeiten hat und dass man unter Umständen auf dieser Basis mit der Bank auf Augenhöhe einen guten und tragbaren Vergleich aushandeln kann.

Das ist umso wichtiger, als die Verbraucherschlichtung – wegen zu vieler Anträge und zu wenig Finanzierung – vor Ostern 2015 ihre Pforten schließen musste.

Ausführliche Informationen

Musterbrief und ausführliche Informationen finden Sie auf verbraucherrecht.at, der Website der VKI-Rechtsabteilung: Fremdwährungskredit: Musterbrief
 

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