Die Stiftung Warentest hat 11 Gesichtscremen mit mindestens einem deklarierten Bio-Inhaltstoff getestet, darunter 8 zertifizierte Naturkosmetikprodukte und 3 konventionelle Cremen mit natürlicher Anmutung.
Feuchtigkeitsanreicherung
An den Unterarmen von je 20 Testpersonen wurde die Feuchtigkeitsanreicherung mithilfe eines Corneometers geprüft, das den Wassergehalt in der Hornschicht bestimmt. Die Probandinnen benutzten die Cremen zwei Wochen hindurch. Gemessen wurde vor der ersten und zirka 16 Stunden nach der letzten Anwendung. Die Werte wurden mit denen eines nicht eingecremten Hautfelds und einer Creme mit guter Feuchtigkeitsanreicherung verglichen.
Anwendung und Hautgefühl
Je 20 Testpersonen wendeten die anonymisierten Produkte fünf Tage morgens und abends im Gesicht an. Sie beurteilten zum Beispiel, wie verteilbar und klebrig die Cremen sind, wie sie einziehen, ihre Konsistenz sowie Pflegeeigenschaften wie Trockenheit, Glätte, Geschmeidigkeit der Haut.
Kritische Duftstoffe
Geprüft wurde, ob die Cremen kritische Duftstoffe wie Butylphenyl Methylpropional (Lilial) oder Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Lyral) enthalten und falls ja, in welcher Konzentration.
Dabei wurde folgende Methode eingesetzt: Analyse mittels Gaschromatographie mit Massenspektrometrie (GC-MS) in Anlehnung an DIN EN 16274.
Mikrobiologische Qualität: 10 %
Die Keimzahl in den Produkten wurde bestimmt, die Produkte wurden zudem auf bestimmte Mikroorganismen geprüft. Es wurde untersucht, ob sie ausreichend konserviert sind, das heißt, wie sie mit eingebrachten Keimen fertigwerden.
Die Bestimmung der Gesamtkeimzahl erfolgte dabei in Anlehnung an die Vorgaben der Normen DIN EN ISO 21149 und 16212. Der Nachweis bestimmter Mikroorganismen erfolgte in Anlehnung an die Vorgaben der Normen DIN EN ISO 21150, 22717, 22718 und 18416.
Die Prüfung auf ausreichende Konservierung erfolgte in Anlehnung an die Vorgaben des Europäischen Arzneibuches, Kapitel 5.1.3, der Norm DIN EN ISO 11930 und unter Berücksichtigung der SCCS-Leitlinien.
Deklaration und Werbeaussagen
Drei Fachleute beurteilten Leserlichkeit und Übersichtlichkeit der Angaben. Ein Experte prüfte, ob die Kennzeichnung der EU-Kosmetik- und der Fertigpackungsverordnung entspricht, und beurteilte die Werbeaussagen.
Die Prüfung zur Herkunft eines wichtigen Bio-Inhaltstoffes erfolgte anhand von Dokumenten wie Lieferscheinen und danach, ob die Anbieter den Weg eines Bio-Inhaltstoffes zurück bis zu den Bauern belegen können. Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen prüfte ein Sachverständiger, ob die Ergebnisse im Einklang mit den Anforderungen der jeweiligen Naturkosmetik-Siegel stehen.
Nutzerfreundlichkeit der Verpackung
Je 20 Probandinnen und 5 Fachleute bewerteten, wie gut sich die anonymisierten Produktbehälter öffnen und schließen lassen. Erfasst wurde, ob es eine Originalitätssicherung sowie Trennungs- und Entsorgungshinweise gibt. Die Inhaltsmengen und der Anteil des Gesamtinhalts, der sich maximal entnehmen lässt, ohne den Behälter zu zerstören, wurden ermittelt. Zudem erfolgte eine Prüfung auf Mogelpackungen.
Weitere Untersuchungen
Die Konzentrationen deklarationspflichtiger Duftstoffe wurden ermittelt. Per Isotopenanalyse wurde der Prozentsatz der natürlichen Stoffe, bezogen auf den wasserfreien Anteil der Cremen, ermittelt.
Folgende Methoden setzten wir ein:
Die Analyse der deklarationspflichtigen Duftstoffe erfolgte mittels GC-MS in Anlehnung an DIN EN 16274.
Die Bestimmung des Anteils der rezenten (natürlichen) organischen Inhaltstoffe erfolgte mittels Radiocarbonmethode (Flüssigszintillationsspektrometrie). Nach Verbrennung der Probe in einem Makro-Elementaranalysator wurde das CO2-Gas separat aufgefangen, unter Verwendung eines Temperaturgradienten freigesetzt und in einer vorgelegten, gekühlten Mischung eines Szintillations-Cocktails (Carbosorb/Permafluor) absorbiert.
Der CO2-Anteil wurde unter Berücksichtigung der Massendifferenz berechnet. Zur Korrektur der 14C-Werte wurden die 13C/12C-Isotopenverhältnisse mittels Elementaranalysator in Kombination mit einem IRMS (Isotopenverhältnis-Massenspektrometer) bestimmt.
Bezüglich der Frage, ob die Produkte Mineralölbestandteile oder Mikroplastik – also feste, nicht wasserlösliche Kunststoffpartikel – enthalten, wurden die Anbieter um Auskunft gebeten und die Inhaltstofflisten daraufhin geprüft,. Daraus ergab sich, dass die Produkte weder Mineralölbestandteile noch Mikroplastik enthielten. Zwei Experten prüften die Inhaltstofflisten auf Stoffe, die der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Union (SCCS), als kritisch bewertet hat; gegebenenfalls wurde ihre Konzentration bestimmt. Kein Produkt war auffällig.