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Verkürzte Lebensdauer - Signale sind gut ...

Seit Jahren geht eine Welle der Empörung durch Europa, weil Konsumenten es satt haben, dass immer mehr Produkte eingebaute Schwachstellen aufweisen, die die Lebensdauer massiv herabsetzen und/oder eine Reparatur verunmöglichen – Stichwort Obsoleszenz.  - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Peter Blazek.

Peter Blazek (Bild: U. Romstorfer/VKI)

E-Mail: Peter Blazek - Redaktion "Konsument"

Jetzt hat Frankreich diese Unsitte ganz einfach verboten Obsoleszenz: In Frankreich verboten - Als Betrug geahndet Was wird die Folge sein? Werden jetzt Polizisten und Staatsanwälte ausschwärmen, die Produktentwickler bei den Ohren nehmen und sie so lange nachsitzen lassen, bis sie Produkte mit längerer Lebensdauer entworfen haben?

Signal an die Wirtschaft

Das glauben nicht einmal die Initiatoren des Gesetzes. Sie betrachten es eher als Signal an die Wirtschaft: Vorsätzliche Obsoleszenz ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Betrug gesellschaftlich geächtet. Die Frage ist: Werden sich die Hersteller von diesem Signal beeindrucken lassen bzw. wie viele solche Signale wird es noch brauchen, bis die Branche beginnt, umzudenken? Die bisherigen Erfahrungen geben wenig Anlass zu Optimismus. Obwohl das Thema seit Langem im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht, legen die Betroffenen eine beharrliche Ignoranz an den Tag: Obsoleszenz sei ein Mythos, der scharfe Wettbewerb würde dafür sorgen, dass Unternehmen, die Produkte mit eingebauten Mängeln anbieten, sofort vom Markt verschwänden.

Versprechen ist nicht gleich Garantie

Sieht man sich die Garantiebedingungen etwa der Haushaltsgeräteproduzenten an, wird dieser Eindruck bestätigtGarantie verlängern - Teurer Hohn Kein Unternehmen findet es der Mühe wert, die vermeintlich lange Lebensdauer seiner Produkte durch entsprechende Garantieverpflichtungen zu untermauern. Man verspricht gerne viel, aber garantieren? Nein, das geht zu weit!

Anwendbare Gesetze wären besser

Umso dringender scheinen daher gesetzliche Maßnahmen: Die bisher zweijährige Gewährleistung verlängern, die Beweislast beim Händler bzw. Hersteller belassen, die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen verbessern. Signale sind gut, aber Gesetze, die auch anwendbar sind, wären besser.

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