"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Warengutschein als Entschädigung für die Schuhe von Tommy-Hilfiger-Store.
Während eines Urlaubs in New York kaufte ich ein Paar Sommerschuhe der Marke Tommy Hilfiger. Drei Monate später ging ich die Schuhe zu Hause ein – und musste feststellen, dass sich nach wenigen Stunden beide Sohlen ablösten. Da ich keine Rechnung mehr hatte, bat ich im Tommy-Hilfiger-Store in Innsbruck um eine kulante Lösung. Eine Reparatur war zwar nicht möglich; als Entschädigung erhielt ich aber einen 40-Euro-Warengutschein.
Gerhard Bachmair
Innsbruck