"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Gabor erstattete trotz fehlender Rechnung den Kaufpreis für mangelhafte Sneakers.
Die in einem Salzburger Schuhfachgeschäft gekauften Sneakers von Gabor konnte ich aufgrund von Fußschmerzen erst ein halbes Jahr danach anziehen. Bereits nach kurzer Zeit löste sich der Textilteil auf. Das Schuhgeschäft wollte mir aufgrund der fehlenden Rechnung bei der Reklamation nicht entgegenkommen. Nachdem ich die Schuhe an die Firma Gabor in Rosenheim einsandte, hat diese den Kaufpreis erstattet.
Johanna Landauer
Salzburg
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