Sendung ist am Hauseingang entgegenzunehmen
Gestern sollte ein RSb-Brief an meine Adresse zugestellt werden. Ich war tagsüber zu Hause und hätte nach dem Klingeln an meiner Wohnungstür geöffnet. Wir wohnen im 2. Stock und haben keinen Lift. Im Briefkasten für alle Mieter fand ich eine „Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes“ mit der Aufforderung einer Abholung in einer Postfiliale. Ein Telefonat ergab: Eine Sendung ist vom Empfänger beim Hauseingang im Parterre entgegenzunehmen. Der Zusteller sei nicht verpflichtet, in ein oberes Stockwerk zu gehen, weil Anwesenheit des Empfängers ungewiss ist.
Benutzer "Transalpin"