„Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: formstep überwies doch noch die Anzahlung für die nicht gelieferte Stiege.
Herr Ayad hatte bei formstep, Wien, eine Stiege bestellt und 720 Euro angezahlt. „Lieferzeit circa vier Wochen“, stand auf der Auftragsbestätigung. Vier Wochen verstrichen, die Stiege wurde nicht geliefert. Herr Ayad wartete noch etwas zu und fragte schließlich bei formstep nach, was denn mit seiner Treppe sei. Er wurde vertröstet.
Rücktritt vom Vertrag
Einige Wochen darauf urgierte er erneut. Kein Erfolg. Mittlerweile waren seit der Bestellung schon vier Monate vergangen. Herr Ayad urgierte ein weiteres Mal. Die Stiege wurde nicht geliefert. Als dann fünf Monate nach der Bestellung sämtliche Nachfristen, die er formstep für die Lieferung der Stiege gesetzt hatte, ergebnislos verstrichen waren, hatte er die Nase voll. Er trat schriftlich vom Vertrag zurück und forderte die 720 Euro, die er angezahlt hatte, retour.
Doch damit sollte die Sache für Herrn Ayad noch nicht ausgestanden sein. Für ihn hieß es weiter: Bitte warten. Zehn Tage nach seinem Vertragsrücktritt hatte er weder eine Antwort auf sein Schreiben erhalten, noch waren die 720 Euro auf seinem Konto gelandet. Er urgierte erneut. Jetzt akzeptierte formstep wenigstens mündlich seinen Rücktritt vom Vertrag.
Doch auf die Überweisung des Geldes wartete Herr Ayad nach wie vor vergeblich. Da riss ihm endgültig der Geduldsfaden: Vier Wochen Lieferfrist waren ursprünglich vereinbart gewesen, Monate später hatte er noch immer keine Stiege. Er musste jetzt wieder ganz von vorn beginnen und sich nach einem neuen Lieferanten umsehen. Und zu allem Überdruss musste er auch noch um die Rückerstattung seiner Anzahlung kämpfen!
Wochenlang keine Antwort
Entnervt suchte Herr Ayad unser Beratungszentrum auf, um diese vertrackte Angelegenheit endlich einmal zu regeln. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir formstep darauf hin, dass Herrn Ayads Rücktritt vom Vertrag rechtmäßig war, und forderten die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung. Doch auch wir erhielten von formstep wochenlang keine Antwort auf unser Schreiben.
Überweisung des Geldes nach acht Monaten
Erst nachdem wir ebenfalls urgiert hatten, meldete sich die Firma schließlich bei uns: Man bedaure, aber die Stiege, die Herr Ayad bestellt habe, sei kein formstep-Modell und müsse daher von einer anderen Firma zugekauft werden. Dies sei der Grund für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Doch das Geld sei mittlerweile überwiesen worden. Und tatsächlich: Sage und schreibe acht Monate, nachdem Herr Ayad die Stiege bei formstep bestellt hatte, bekam er wenn schon keine Stiege so doch wenigstens die dafür geleistete Anzahlung wieder.