Zum Inhalt

Direktvertrieb bei Silberschmuck - Eingeschränkt

Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Kein Verkauf im privaten Rahmen

Silberschmuck darf in Österreich nicht im Direktvertrieb – also in privatem Rahmen – verkauft werden. Dieses Verbot der österreichischen Gewerbeordnung hat der Europäische Gerichtshof vor Kurzem bestätigt (Aktenzahl C-441/04 vom 23.2.2006). Näheres unter www.verbraucherrecht.at.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Constantin Weisz - Uhr

"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Constantin Weisz reparierte in Kulanz eine Uhr.

Davosa - Armbanduhr

"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Davosa reparierte in Kulanz eine Armbanduhr.

Pandora - Armband

"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Pandora tauschte trotz fehlender Rechnung ein kaputtes Armband anstandslos aus.

Famous-Juweliere - Armbanduhren

"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Famous-Juweliere führte eine Reparatur in Kulanz durch.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang