Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Kein Verkauf im privaten Rahmen
Silberschmuck darf in Österreich nicht im Direktvertrieb – also in privatem Rahmen – verkauft werden. Dieses Verbot der österreichischen Gewerbeordnung hat der Europäische Gerichtshof vor Kurzem bestätigt (Aktenzahl C-441/04 vom 23.2.2006). Näheres unter www.verbraucherrecht.at.