Sterbeurkunden
Zu Ihrem Artikel habe ich eine Sparanregung aus eigener Erfahrung: Sterbeurkunden braucht man normalerweise nur zwei im Original (kostenpflichtig!). Alle Änderungen bei Gas, Strom, Telefon, Abos u.Ä. werden mit einer Kopie der Sterbeurkunde akzeptiert, die irgendein Angehöriger meist in einem Büro anfertigen kann. Wenn man die Kosten auch beim Nachlass geltend machen kann – die Gebühren sind nicht nötig. Ansonsten wieder einmal danke für all Ihre Arbeit und die hilfreichen Informationen.
Heidemarie Mann
Wien