Im letzten Sommer haben wir Kindergeschirr aus Bambusmelamin getestet. Das Resultat war verheerend. Aus allen Produkten lösten sich zu viele Schadstoffe, konkret Formaldehyd und Melamin. Dabei dürften derartige Produkte gar nicht verkauft werden.
Keine EU-Zulassung
Kürzlich stellte die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde klar, dass sogenannte Bambusbecher, Bambusteller und anderes Geschirr aus Bambuskunststoff in der EU illegal sind, weil daraus unerwünschte Chemikalien freigesetzt werden. Bambus ist, so die Behörde, nicht als Zusatzstoff in Kunststoff zugelassen, der mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Ohne EU-Zulassung darf Bambus genauso wenig als Kunststoff-Zusatz verwendet werden wie Mais, Weizen und eine Vielzahl anderer natürlicher Materialien.
Auch wir haben in unserem Test Kindergeschirr aus Melamin und "Bambus" - Finger weg! darauf hingewiesen, dass derartige Produkte nie hätten verkauft werden dürfen. Die EU-Behörden reagierten lange nicht. Erst im Herbst 2020 erfolgte dazu eine entsprechende Klarstellung der Europäischen Kommission. Reine Bambusprodukte fallen hingegen nicht unter das Verbot. Die „Bambusbecher“ und „Bambusteller“, die in den letzten Jahren vermehrt auf den Markt gekommen sind, bestehen in der Regel jedoch aus Melamin-Kunststoff. Dabei wird dem Melamin fein gehackter Bambus zugefügt.
Vernichtende Testergebnisse
Außer uns haben auch andere europäische Verbraucherschutzorganisationen derartige Produkte, meist Importware aus China, getestet. Die Ergebnisse waren jeweils vernichtend. Die Problemstoffe werden insbesondere dann aus dem Kunststoff freigesetzt, wenn die Produkte für warme Speisen und Getränke verwendet werden, etwa bei Coffee-to-go-Bechern für heißen Kaffee. Je häufiger ein derartiges Produkt verwendet wird, desto mehr von den Substanzen wird herausgelöst.
Viele Produkte wurden deshalb zurückgerufen. Wir haben die Rückrufe teilweise auch auf konsument.at und vor allem auf vki.at veröffentlicht. Auch Geschirr aus reinem Melamin ist im Übrigen nicht sicher, da daraus Melamin freigesetzt wird. Das zeigte unser Test Schadstoffe in Kochutensilien - Löffelweise Gift.
Recht auf Rückgabe und Kaufpreiserstattung
Und was bedeutet das im Fall von Bambusmelamin für die Kunden? Unserer Einschätzung nach haben Konsumentinnen und Konsumenten, die derartige Produkte erwarben, ein Anrecht auf Rückgabe und müssten den Kaufpreis rückerstattet bekommen. Kunden müssen davon ausgehen, dass der Verkäufer über die notwendige Genehmigung verfügt, um ein Produkt innerhalb der EU zu vertreiben. Da diese Genehmigung nicht vorlag, hätten die Bambusmelamin-Produkte auf dem europäischen Markt nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.