Unser monatlicher Cartoon - diesmal von Klaus Pitter. Wenn Schädlinge im Haushalt Urlaub machen ...
Lesen Sie dazu unseren Bericht Schädlinge im Haushalt (KONSUMENT 11/2011).
Unser monatlicher Cartoon - diesmal von Klaus Pitter. Wenn Schädlinge im Haushalt Urlaub machen ...
Lesen Sie dazu unseren Bericht Schädlinge im Haushalt (KONSUMENT 11/2011).
Rauchfangkehrer: Die Freude über deren Besuch hält sich bei vielen in Grenzen. - Unser monatlicher Cartoon, diesmal von Leszek Wisniewski.
Wir haben 18 Badreiniger getestet. Sechs punkten mit guter Reinigungsleistung, von denen zwei Kalk besonders effektiv entfernen. Niedrigpreisige Produkte überzeugen ebenso wie teure Markenprodukte.
Das Badezimmer zu putzen gehört zu den weniger beliebten Aufgaben im Haushalt – doch ganz ohne geht es nicht. Kalkflecken, Seifenresten und Schimmel bedeuten Herausforderungen, denen wir mit geeigneten Methoden und Reinigern zu Leibe rücken. Erfahren Sie Wissenswertes rund um Verschmutzungen und Reinigungsmöglichkeiten.
Manche Flecken sind aus der Wäsche nicht rauszubringen. Auch nicht mit den 14 Fleckentfernern, die wir getestet haben. Mit anderen starken Verschmutzungen werden die Produkte aber fertig. Daher beurteilten wir mehr als die Hälfte mit „gut“.
Bezeichnungen wie Allzweck-, Alles- oder Universalreiniger versprechen Frische und Sauberkeit in jedem Winkel. Hartnäckiger Schmutz setzt den Produkten allerdings Grenzen. Auf manche Inhaltsstoffe könnten wir leicht verzichten.
Pollen, Feinstaub, Corona-Viren – diese Schadstoffe sollen Luftreiniger aus der Raumluft holen. Die meisten Geräte verbessern deren Qualität, zumindest mit neuen Filtern. Nur drei erledigen insgesamt einen guten Job.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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