Vom Kunden zu zahlen
Leider ja. Ein- und Ausbaukosten im Zusammenhang mit einem Produktrückruf könnten nur im Rahmen von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Verschulden des Vertragspartners, also des Händlers, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Das Verschulden müsste darin bestehen, dass der Händler das Produkt in Verkehr gebracht hat, obwohl er wusste, dass der Bauteil gefährlich ist. Das ist in der Regel aber nicht der Fall.