"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Ein Elektronikdefekt eines Geschirrspülers nach Ablauf der Garantie.
Zwei Jahre nach dem Kauf hatte mein Geschirrspüler einen Defekt in der Elektronik. Weil ich gerade auf Urlaub war, versäumte ich die fristgerechte Meldung des Schadens innerhalb der zweijährigen Garantie. Die Firma Electrolux Hausgeräte übernahm trotzdem die gesamten Kosten für den Technikereinsatz.
Dr. Ilona Pezenka
Wien