Hilfreicher Tipp eines Konsument-Lesers
In Wien wird die Abwassergebühr nach der Menge des verbrauchten Trinkwassers berechnet. Gartenbesitzer können bei der MA31(Wasserwerke) beantragen, die für das Gießen verbrauchte Wassermenge hiervon pauschaliert abzuziehen. Ein Gutachten einer Gärtnerei dient als Berechnungsgrundlage für diese Reduktion. Ebenso kann die für das Füllen eines Schwimmbeckens zuzüglich Verdunstungsverlusten benötigte Wassermenge als Reduktion berücksichtigt werden. Damit kann jährlich ein durchaus interessanter Betrag eingespart werden. Wie ich höre, gibt es auch in anderen Orten ähnliche Regelungen.
DI Reinhard Schmid
Wien