"Kann ich Sonnenschutzmittel vom vergangenen Jahr noch verwenden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dipl.-Biol. Bernhard Matuschak.
Dipl.-Biol. Bernhard Matuschak |
Kosmetika müssen das Symbol eines geöffneten Cremetopfs mit Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen aufweisen. Die Angabe „12 M“ besagt beispielsweise, dass das Produkt nach dem Öffnen noch 12 Monate bedenkenlos verwendet werden kann. Nicht mehr benutzen sollte man Sonnencreme oder -milch, wenn sie verkeimt ist (das erkennt man am üblen Geruch) oder wenn die Emulsion „gebrochen“, also in ihre Bestandteile Wasser und Fett zerfallen ist. Am besten auf Kosmetika das Datum vermerken, an dem sie erstmalig geöffnet wurden!