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Solarien - Schatten auf der Sonnenbank

Für Jugendliche und sonnenbrandgefährdete Personen sind Sonnenstudios tabu. Doch viele ­Anbieter halten sich nicht an gesetzliche Vorgaben und spielen mit der Gesundheit ihrer Kunden.

UV-Strahlung – stammt sie nun aus Sonnenlicht oder von der Sonnenbank – ist nicht ungefährlich und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Die viel zitierte "gesunde Bräune" ist nichts anderes als eine Abwehr­reaktion unseres Körpers und keineswegs als gesund zu bezeichnen.

Mythos "Vorbräunen"

Auch das "Vorbräunen" im Solarium, etwa vor einem Urlaub, entspringt einem Mythos. Der Eigenschutz der Haut, der dadurch aufgebaut wird, entspricht in etwa einem Lichtschutzfaktor 4, ist also äußerst bescheiden. Er reicht bestenfalls aus, um in der Sommersonne unserer Breiten eine Stunde ohne Sonnenbrand zu überstehen. (Lesen Sie auch unseren satirischen Kommentar "Die Sonne ist nicht genug".)

Schutz Minderjähriger

Besonders gefährlich ist ein Zuviel an UV-Strahlung für Kinder und Jugendliche. Ihre Haut ist empfindlicher und dünner als die von Erwachsenen. Der Kinderhaut fehlt die Fähigkeit, Hornhaut zu bilden, die einen – wenn auch schwachen – Schutz bietet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr einer lange erhobenen Forderung von Medizinern und ­Verbraucherschützern nachgegeben und mit 1. September 2010 Minderjährigen die Benutzung von Solarien verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen den Sonnenstudio-Betreibern Strafen von bis zu 2.180 Euro. Sie müssen die Einhaltung durch Ausweiskontrollen beziehungsweise andere geeignete Maßnahmen wie elektronische Zutrittsysteme sicherstellen. Das Aufstellen von Verbotsschildern alleine reicht nicht aus.

WHO: höchste Risikostufe

Doch nicht nur für jüngere Menschen ist die Benutzung von Solarien mit Gefahren verbunden. Laut WHO ist der Besuch eines Solariums gar auf die höchste Risikostufe für eine Krebs­erkrankung zu setzen. (Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar "Solarien: Ohne Rücksicht auf Verluste ".) Deshalb sollten auch ­Erwachsene streng darauf achten, dass sie nicht zu viel UV-Strahlung abbekommen. Wer wie viel verträgt, das wird über den sogenannten Hauttyp definiert. Bei einer Überschreitung der persönlichen Sonnendosis kommt es zu schmerzhaften Hautrötungen (Sonnenbrand), eventuell zur Blasenbildung und zu Pigmentverschiebungen. Künstliche UV-Strahlen können bei entsprechend veranlagten Personen Lichtdermatosen (Hautveränderungen) aus­lösen.

Hauttyp 1

Hohe UV-Dosen führen zur vorzeitigen Hautalterung und erhöhen das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Die Fähigkeit zur Pigmentbildung, die einen gewissen Eigenschutz gewährleistet, ist höchst unterschiedlich aus­geprägt. Besonders gefährdet sind Menschen des Hauttyps 1 mit rötlichen beziehungsweise hellblonden Haaren, heller Haut und vielen Sommersprossen. Sie entwickeln keine Bräune und bekommen bereits bei geringer UV-Strahlung unweigerlich einen Sonnenbrand. Deshalb sollten sie aus gesundheitlichen Gründen ­keinesfalls ein Solarium aufsuchen.

Testszenario

15 Studios im Test

In unserem Test haben wir überprüft, ob der Jugendschutz in Sonnenstudios eingehalten wird. Unsere minderjährige Testperson (T1) äußerte den Wunsch, sich besonnen zu lassen. Wurde ihr der Zugang zum Solarium gewährt, legte sie sich nicht unter die künstliche Sonne, sondern gab an, dass sie es sich doch noch einmal überlegen wolle. Ebenfalls ge­testet haben wir, wie seriös die Betreiber ihre Dienstleistung anbieten. Dazu suchte eine Person, die unzweifelhaft dem Hauttyp 1 zuzurechnen ist – sehr helle Haut, hellblonde Haare, häufige Sonnenbrandneigung (T2) –, die zu testenden Studios auf. Wurde ihr Zutritt gewährt, legte sich unsere Testperson allerdings nicht selbst auf die Sonnenbank, sondern platzierte neun Messgeräte darauf, um die Strahlungsintensität zu messen.

­Wurde Testperson 2 der Zutritt verweigert, prüfte eine weitere Testperson mit geringer Sonnenbrandneigung (T3), ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dabei wurde auch darauf geachtet, ob wichtige Empfehlungen gegeben wurden, etwa die, sich vor dem Sonnenbad abzuschminken und kein Parfum oder Deo zu verwenden. Ebenfalls eruiert werden sollte, ob der Kunde ­Medikamente einnimmt. Bestimmte Arzneimittel wie etwa Antibiotika erhöhen nämlich die Lichtempfindlichkeit, damit steigt das ­Risiko für einen Sonnenbrand.

Gefahrenhinweise und Informationspflicht

Darüber hinaus interessierte uns auch, ob ­bestimmte Vorschriften eingehalten werden, etwa betreffend Gefahrenhinweise, aufliegende Informationsblätter, das Vorhandensein von Schutzbrillen oder das Aushängen von Gebrauchsanweisungen sowie zur Kennzeichnung der Geräte. Schließlich registrierten wir auch freundliche Bedienung und welchen Stellenwert der Hygiene in den Studios beigemessen wird.

Ernüchterndes Ergebnis

Ernüchterndes Ergebnis

Unser Test fiel ernüchternd aus. In sechs ­Sonnenstudios wurde der Jugendschutz miss­achtet. Hier hätte unsere minderjährige Testperson ohne Weiteres ihr Sonnenbad nehmen dürfen. Bei neun Anbietern, bei ­denen sich Testperson T2 zum Bräunen anmeldete, war die gemessene Strahlendosis zu hoch. In einer Sonnenbank war die Strahlung gar stärker als jene der Äquatorsonne.

In sechs Fällen erreichte die Bestrahlungsstärke äquatoriale Bedingungen, vier Studios boten Hochgebirgsbedingungen und eines pralle Sommersonne. Drei dieser Studios hätten ­unsere Testperson 2 mit Hauttyp 1 ebenfalls auf die Sonnenbank gelassen. Da die ge­messenen Strahlenwerte jedoch nicht sonnenbrandgefährdend waren, erfolgte ­eine mildere Abwertung auf "weniger zufriedenstellend".

Nur ein Studio "Gut"

Nur in zwei Studios (Sonnentreff das Solarium und Studio Welcome) wurde unserer Testperson aufgrund der hellen Haut eine Bestrahlung verwehrt. Lediglich ein ­Anbieter (Sonnentreff das ­Solarium) konnte mit "Gut" bewertet werden. Beim eindeu­tigen Testsieger wurde sowohl der Jugendschutz eingehalten als auch die erwachsene Testperson mit Hauttyp 1 abgewiesen.

Mängelliste

Für ein "Sehr gut" reichte es aufgrund anderer Mängel allerdings nicht ganz. Bei fast ­allen Anbietern wurde der Kunde nicht ex­plizit über gesundheitliche Risikofaktoren aufgeklärt. Über Gefahren in Zusammenhang mit Medikamenteneinnahme oder das Vermeiden von Kosmetika wurde in keinem Studio informiert.

Die vorgesehene Schutzbrille wurde nur in vier Studios ausgehändigt beziehungsweise lag sie in der Sonnenbankkabine auf, und auch die hygienischen Zustände ­waren nicht immer über ­jeden Zweifel erhaben. In zwei Fällen suchte unsere Testperson gar vergebens nach der vorgeschriebenen Dusche.

Testtabelle: Solarien

Kurzbeschreibungen

Im Folgenden Kurzbeschreibungen der getesteten Solarien; Details finden Sie in der Tabelle.

1. Sonnentreff das Solarium (gut)

T1 wurde abgewiesen. T2 wurde aufgrund Sonnenbrandgefahr die Benutzung eines Solariums verwehrt. Testperson 3, welche die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüfte, wurde gut beraten. Auf der Mängelliste notierten wir unter anderem das Fehlen von Schutzbrillen, einer UV-Typkennzeichnungam Gerät und Warnhinweisen.

2. Fitinn Sun Gasometer (durchschnittlich)

T1 wurde abgewiesen. T2 erhielt vier Minuten Besonnung zum Preis von einem Euro. Die Dosis war vertretbar, es bestand keine Gefährdung, einen Sonnenbrand zu erleiden. Eine Schutzbrille war zwar gegen Pfand an der Kassa erhältlich, auf den Gebrauch wurde jedoch nicht hingewiesen. Eine Beratung über mögliche Risiken erfolgte nicht.

3. Therme Wien (durchschnittlich)

T1 erhielt keinen Zutritt. T2 erhielt eine fünfminütige Bestrahlung. Sonnenbrandgefährdung lag nicht vor. Eine Schutzbrille war nicht zu finden, die UV-Typkennzeichnung am Gerät fehlte. Ein Warnhinweis, dass UV- Strahlung
Haut- und Augenschäden verursachen kann, war vorhanden. Gebrauchsanweisung und Informationsblatt hingen aus.

4. Sonnenkönig (durchschnittlich)

T1 wurde abgewiesen. Die Bestrahlungsdauer für T2 wurde auf sechs Minuten angesetzt, Sonnenbrandgefahr bestand nicht, eine Schutzbrille wurde ausgehändigt. Informationen zu Geräten und Lampentypen waren vorhanden. Eine Beratung zu möglichen Risiken erfolgte nicht. Eine Dusche suchte unsere Testperson vergebens.

5. Club Danube (weniger zufriedenstellend)

T1 erhielt keinen Zutritt zum Solarium. T2 wurden ohne weitere Nachfrage 15 Minuten gebucht; damit wäre die noch vertretbare Dosis um 61 Prozent überschritten worden. Gebrauchsanweisung und Informationsblatt lagen vor. Hinweise zur regelmäßigen Bestrahlung sowie Anweisungen für Erstbenutzer fehlten.

6. Crazy Sun (weniger zufriedenstellend)

T1 wurde abgewiesen. T2 wurden 20 Minuten Bestrahlung verkauft. Auf die Nachfrage, ob dies nicht zu viel sei, erhielt T2 die Auskunft, dass sie sich, solange sie nicht rot werde, sonnen könne solange sie wolle. Die vertretbare Dosis wäre um 232 Prozent überschritten worden. Warnhinweise, Gebrauchsanweisung und Informationsblatt fehlten.

7. Dianabad (weniger zufriedenstellend)

T1 erhielt keinen Zutritt zum Solarium. T2 erhielt eine Bestrahlungsdauer von 7 Minuten, die vertretbare Dosis wäre um 39 Prozent überschritten worden. Eine Schutzbrille wäre an der Kassa erhältlich gewesen, die Testperson wurde allerdings nicht darauf hingewiesen. Gebrauchsanweisung und Informationsblatt entsprachen der Verordnung.

8. Magic Sun (weniger zufriedenstellend)

T1 wurde der Zugang zum Solarium verweigert. T2 wurde gefragt, ob sie das erste Mal ein Solarium aufsuche. Die noch vertretbare Dosis wurde um 21 Prozent überschritten. Eine UV-Typkennzeichnung am Gerät war nicht vorhanden, Warnhinweise fehlten. Immerhin wurde eine Schutzbrille ausge­geben.

9. Sun Company (weniger zufriedenstellend)

T1 erhielt keinen Zutritt zur Sonnenbank. T2 wurde erklärt, dass 12 Minuten Besonnung das Minimum seien. Die Dosis für ungebräunte Haut des Typs 1 wäre um 42 Prozent überschritten worden. Eine Schutzbrille wurde nicht ausgehändigt. Der Inhalt des Informationsblattes entsprach der Sola­rienverordnung.

10. Holmes Place Kaiserwasser (nicht zufriedenstellend)

T1 wurde ein Preisangebot für mehrere Besuche gemacht. Für T2 wäre ein Solariumsbesuch nur als Mitglied möglich gewesen. Nach Bezahlung des Jetons wurde festgestellt, dass keine Mitgliedschaft bestand.T2 durfte dennoch in das Solarium. Die Dosis für ungebräunte Haut des Typs 1 wäre um 25 Prozent überschritten worden.

11. NO LIMIT (nicht zufriedenstellend)

T1 erhielt sofortigen Zutritt. T2 erhielt eine „schwache“ Sonnenbank. Die Dosis für ungebräunte Haut des Typs 1 wäre um 34 Prozent überschritten worden. Schutzbrillen wären an der Kasse erhältlich; auf die Notwendigkeit, sie zu benutzen, wurde nicht hingewiesen. Hin­weise zur Gesundheitsgefährdung fehlten, dafür ­wurden gesundheitliche Vorteile beschrieben.

12. Sonnenstudio Franky Sun (nicht zufriedenstellend)

T2 wurde ohne weiteres Nachfragen eingelassen. T2 wurden zehn Minuten Besonnung verkauft. Die Dosis für ungebräunte Haut des Typs 1 wäre um 76 Prozent überschritten worden. Auf eine Schutzbrille wurde nicht hingewiesen. Warnhinweise, Gebrauchsanweisung und Informationsblatt wurden nicht gefunden. Studio ohne Dusche.

13. Studio Welcome (nicht zufriedenstellend)

Die jugendliche Testperson T1 erhielt ungehindert Zugang zur ­Sonnenbank. Testperson T2 wurde aufgrund der hellen Haut abgewiesen. Die Einhaltung der Solarienverordnung wurde von Testperson T3 erhoben. Warnhinweise waren in einem Informationsblatt nachzulesen, eine Gebrauchsanweisung fehlte.

14. Sun Club (nicht zufriedenstellend)

T1 hätte sich besonnen lassen können. T2 wurden 12 Minuten Besonnung verkauft. Die Dosis für ungebräunte Haut des Typs 1 wäre um 170 Prozent überschritten worden. Eine Schutzbrille wäre an der Kasse erhältlich gewesen, allerdings erfolgte kein Hinweis auf die Verwendung. Informationsblatt und Gebrauchsanweisung hingen aus.

15. Sun Factory (nicht zufriedenstellend)

Die jugendliche Testperson T1 wurde nach dem Alter gefragt und darauf aufmerksam gemacht, dass der Besuch erst ab 18 Jahren erlaubt sei. Das Per­sonal wollte die Sonnenbank dann jedoch mit der e-card einer volljährigen Person freischalten, mit dem Hinweis, dass dies niemand wissen ­müsse.

Zusammenfassung

  • Vorbräunen. Sonnen im Solarium als Vorbräunung für den Urlaub ist nicht sinnvoll. Der dadurch aufgebaute Eigenschutz der Haut entspricht einem Lichtschutz­faktor 4, ist also verschwindend gering.
  • Hauttyp. Personen mit heller Haut (Hauttyp 1 und auch Hauttyp 2) sollten Solarien unter keinen Umständen aufsuchen, da eine gesundheitliche Gefährdung besteht.
  • Im Sonnenstudio. Kunden sollten sich vor der Besonnung vom Personal beraten lassen und unbedingt auf einer Schutzbrille bestehen. Make-up, Deo und sons­tige Kosmetika sind im Sonnenstudio tabu. Am Tag einer künstlichen Bestrahlung sollte zusätzlich kein Sonnenbad genommen werden.

Testkriterien

Jedes Solarium wurde von zwei Testpersonen unabhängig voneinander aufgesucht. Bei den Testpersonen handelte es sich um eine minderjährige Person (T1) und um eine hellhäutige erwachsene Person (mit Hauttyp 1) (T2). Beide Testpersonen gaben vor, sich sonnen lassen zu wollen. Beide Testpersonen wurden vorab von einem Hautarzt auf ihre Eignung für den Test beurteilt. 

T1 mit Hauttyp III (somit konnte sichergestellt werden, dass ihr nicht aufgrund eines hellen Hauttyps vom Besuch abgeraten wurde) gab an, dass sie sich gerne sonnen lassen würde. Wurde ihr der Eintritt gewährt, machte die Testperson unter einem Vorwand einen Rückzieher, sowohl zu ihrem eigenen Schutz als auch aufgrund der rechtlichen Bestimmungen. Wurde T1 nach ihrem Alter befragt, gab sie dieses korrekt an (16 Jahre). 

T2 mit Hauttyp 1 (vom Hautarzt ermittelt) gab an, sich bräunen lassen zu wollen. Wurde ihr der Zugang zur Sonnenbank gewährt, wurden 9 Messgeräte an definierten Punkten der Sonnenbank platziert, um die Strahlung zu ermitteln. Die Einschulung der Testperson an den Messgeräten erfolgte am AKH Wien. Vor Testbeginn erfolgte unter Anleitung ein Probedurchgang in einem nicht bewerteten Solarium. Wurde T2 aufgrund ihres Hauttyps kein Einlass gewährt, so wurde die Einhaltung der Solarienverordnung von einer dritten Testperson (T3) mit Hauttyp III geprüft.

Unmittelbar nach dem Besuch eines jeden Sonnenstudios füllten beide Testpersonen ein Testprotokoll aus. Die Fragebögen wurden auf Vollständigkeit geprüft und die vorhandenen Daten in das Bewertungsprogramm Testrev eingetragen. 

Zur Messung von Bestrahlungsstärke und Dosis wurden je Sonnenbank 9 Messgeräte des Typs X2000-10 eingesetzt. Die Messgeräte wurden an anatomisch relevanten Punkten auf der Liegefläche positioniert (ein Gerät für den Kopfbereich Höhe Stirn, zwei Geräte für jeden Arm, zwei Geräte für den Brustbereich und zwei Geräte für den Fußbereich).

Nähere Informationen zu den Messgeräten, der Messmethode und der Auswertung finden Sie im Testbericht: Solarien-Messungen.

Bewertungsschlüssel

T1:

Einlass: 20 % (Abwertungskriterium)
Allgemein/Service (subjektiv): 0 %

T2:

Einhaltung Solarienverordnung (Ausstattung, Informationspflicht): 40 %
Dosis für Hauttyp 1: 20 % (Abwertungskriterium)
Aufklärung über Risiken: 15 %

Die Bewertungen wurde wie folgt vorgenommen:
Sehr gut: 80-100 %
Gut: 60-79 %
Durchschnittlich: 40-59 %
Weniger zufriedenstellend: 20-39 %
Nicht zufriedenstellend: 0-19 %

Reaktionen

Wir haben allen Solarienbetreibern, die in unserem Test mit "nicht zufriedenstellend" abgeschnitten haben, die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt. Zwei Betriebe haben davon Gebrauch gemacht. Im Folgenden veröffentlichen wir den vollen Wortlaut.

Holmes Place

"Wir haben Ihr Schreiben mit der Darstellung eines Falls erhalten, in dem scheinbar eine Person unter 18 Jahren die Möglichkeit hatte, im Holmes Place Health Club Wien Kaiserwasser das Solarium zu benützen. Wir möchten uns dafür bedanken, dass Sie uns auf diesen bedauerlichen Vorfall hinweisen. Dies wird uns dabei unterstützen, verbesserte Maßnahmen zu ergreifen, die einen weiteren solchen Vorfall in Zukunft verhindern. Wir sind uns bewusst, dass die Nutzung von Solarien durch Personen unter 18 Jahren nicht dem österreichischen Gesetz entspricht, das eine solche Handlung seit September 2010 verbietet. Da wir in erster Linie ein Mitgliedschafts-Club ausschließlich für Volljährige sind, sind unsere Systeme an Mitgliedern über 18 Jahre orientiert. Deshalb ist es für uns höchst ungewöhnlich, dass eine solche Situation auftritt. Unsere Mitgliedschafts-Richtlinien sehen vor, dass nur Volljährige über 18 Jahre den Club nutzen und Mitglied von Holmes Place Health Clubs werden können. Minderjährige dürfen unsere Clubs und ihre Einrichtungen nur unter elterlicher Aufsicht oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern nutzen. Wir stellen in den Solarium-Einrichtungen eine klare Beschilderung zu den Hauttypen sowie Empfehlungen zur Nutzung zur Verfügung – dies inkludiert auch Hinweise zur Altersbeschränkung. Darüber hinaus sehen unsere Standards vor, dass für die Aktivierung des Solariums ein Jeton an der Rezeption erworben werden muss. Unser Rezeptions-Team ist angehalten, allen Kunden bei der Aushändigung dieses Jetons konkrete Kontroll-Fragen zu stellen, die sicheres und effektives Bräunen gewährleisten.  

Diese inkludieren: Benützen Sie das Solarium zum ersten Mal? (Wenn Antwort "ja", erfolgt eine Beratung zum Thema Hauttypen und Bräunen) Wie alt sind Sie? 

Seit dem Bekanntwerden des Vorfalls im Rahmen Ihres Tests wurden unsere Rezeptionsleiter erneut an die o. g. Verordnung hingewiesen, damit wir sicherstellen können, dass sich ein solcher Vorfall in keinem unserer sechs Clubs in Österreich wiederholt."

Stefan Deller 
(i.A. Holmes Place Health Clubs)

Sun Club

"Zunächst möchten wir festhalten, dass wir das "Jugendschutzgesetz" sehr ernst nehmen und unsere MitarbeiterInnen dahingehend bestens geschult sind. Da wir - wie in dieser Branche nicht unüblich - auch "Aushilfen" haben, kann es durchaus am Anfang des Inkrafttretens der gesetzlichen Verordnung passiert sein, dass - wie von Ihnen behauptet - ein Kunde unter 18 Jahren angenommen wurde. Unsere MitarbeiterInnen verlangen von jedem Jugendlichen - ohne Ausnahme - einen Ausweis und sollte dieser unter 18 Jahren sein, wird er auch nicht angenommen! Ein Urteil bzw. eine Kritik wegen 1 Vorfalls finden wir zudem nicht gerechtfertigt.  Gerne können Sie sich persönlich überzeugen, dass das "Jugendschutzgesetz" in unserem Betrieb eingehalten wird. Es wäre äußerst unprofessionell wenn man ein Testurteil - noch dazu ein negatives - veröffentlicht, ohne einer vorherigen Abklärung und persönlichen Anschauung. Gerne schicken wir Ihnen - wenn gewünscht - ein Foto unsere Auslagenbeschriftung "Bräunen von 18 bis 80" - welche wir schon vor Inkrafttreten des Gesetzes hatten."

Sieglinde Leitner

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