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Physiotherapeuten in Salzburg - Eigenmächtige Behandlung

Halten sich Physiotherapeuten bei der Behandlung an die ärztliche Verordnung? In unserem aktuellen Test haben wir Ordinationen im Bundesland Salzburg besucht.

Im diesem Test:

  • Allegro Physiotherapie - Grödig
  • Andrea Knefz - Golling
  • Bodywork - Hallein
  • Britta Hegels - Salzburg
  • Markus Aichstill - Obertrum am See
  • physioplus Physiotherapie Gemeinschaftspraxis - Salzburg
  • Physio Point - Bergheim
  • Physiotherapie Magdalena Taferner - Salzburg 
  • Physiotherapeutin Ulrike Spraiter - Salzburg
  • Physiotherapie Gschwendtner - Kuchl
  • Physiotherapie Manuela Kauer - Lamprechtshausen
  • Physiotherapie & Rückenschule Klaus Hofer - Salzburg
  • Physiotherapie Osteopathie - Salzburg
  • Physiotherapie und Osteopathie - Großgmain
  • Physiotherapie Zentrum Morzg - Salzburg
  • Physiotherapie Hildegard Alterdinger - Salzburg
  • Physio Ju & Mi - Wals
  • Praxis55 - Salzburg
  • Therapiezentreum - Hallein

Vor zwei Jahren testeten wir von KONSUMENT Physiotherapeuten in der Steiermark und in Vorarlberg. Damals zeigte sich, dass die ärztliche Verordnung häufig nicht eingehalten wird. Teilweise ­kamen, ­ohne Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen, Anwendungen zum Einsatz, für deren medizinischen Nutzen es keine seriösen wissenschaftlichen Belege gibt.

Vergleich: Abrechnungen und tatsächliche Leistungen

Ebenfalls ernüchternd: Die meisten Abrechnungen, die unsere Testpersonen nach der Behandlung ausgestellt bekamen, waren nicht korrekt. Besonders problematisch war dabei, dass auf der Rechnung immer Leistungen ausgewiesen waren, für die bei der Krankenkasse eine ­Kostenerstattung vorgesehen ist, und tatsächlich ausgeführte, nicht erstattungs­fähige Anwendungen unter den Tisch fielen.

Reaktionen auf unseren Test gab es zuhauf, und teilweise fielen sie heftig aus. Nicht ­wenige warfen uns vor, wir würden Physiotherapeuten "schlechtmachen" und alternativ­medizinische Methoden verdammen. Es geht uns aber weder um das eine noch um das andere. Dass Physiotherapeuten sich schlicht an die ärztliche Verordnung zu halten haben, weil dies gesetzlich so vorgeschrieben ist, mag eher ein Nebenaspekt sein.

Verordnete Therapie und aternative Behandlungen

Viel wichtiger ist: Der Arzt verordnet Therapien, deren medizinischer Nutzen wissenschaftlich meist gut belegt ist und die eine Heilung fördern beziehungsweise Beschwerden lindern. Patienten haben ein Recht darauf, eine adäquate Behandlung zu erhalten. Jedem Patienten steht es frei, zusätzlich auf eigene Kosten andere Therapien in Anspruch zu nehmen.

19 Wahltherapeuten im Test

Wir wollten wissen, ob sich die Situation ­gebessert hat, und haben deshalb unseren Test wiederholt. Dieses Mal waren unsere Tester im Bundesland Salzburg unterwegs. Bei der zufällig erfolgten Auswahl der ins­gesamt 19 getesteten Physiotherapeuten beziehungsweise physiotherapeutischen ­Institute - Liste siehe oben - haben wir uns auf Anbieter beschränkt, die über keinen Vertrag mit einer Krankenkasse verfügen und als Wahltherapeuten tätig sind. Wahltherapeuten werden von den Krankenkassen nicht kontrolliert, was ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient auf der ­einen sowie zwischen Therapeut und Arzt auf der anderen Seite bedingt.

Physiotherapie, Teilmassage und Passive Therapie

Der Patient verlässt sich darauf, dass der Therapeut die Behandlung anwendet, die seiner Gesundheit dient. Der Arzt wiederum muss sich da­rauf verlassen können, dass seine Verordnung umgesetzt wird, denn nur so kann er die Kontrolle über den weiteren Therapie­verlauf behalten. Jede Einrichtung wurde von zwei Testpersonen je drei Mal (drei ­Therapieeinheiten) besucht, somit ergaben sich 114 Besuche. Beide Testpersonen wiesen ­jeweils eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie (30 Minuten), Teilmassage (15 ­Minuten) und Passive Therapie (zum ­Beispiel Moor, Strom oder Ultraschall) vor.


Dieser Test entstand in Kooperation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Infos über Kostenerstattung

Dringlichkeit nicht so wichtig

Bereits bei der Terminvergabe – unsere beiden Testpersonen ersuchten telefonisch um einen Behandlungstermin – fiel uns auf, dass die Dringlichkeit der Behandlung nur selten ein Thema war. Andersherum ausgedrückt: Die meisten Physiotherapeuten interessierten sich nicht dafür, ob eine medizinische Notwendigkeit für einen möglichst raschen Termin bestand.

Zeit für Kranken- und Therapievorgeschichte

Die Einrichtung der Praxen wurde weit­gehend positiv bewertet. Da es sich hierbei jedoch um subjektive Eindrücke handelt, nimmt dieser Aspekt in der Bewertung nur eine untergeordnete Rolle ein. Schon etwas wichtiger war uns, inwieweit die Therapeuten sich vor der Behandlung Zeit dafür nahmen, um der Art, möglichen Ursachen und der Stärke der Beschwerden auf den Grund zu gehen. Auch gingen wir davon aus, dass sie sich erkundigten, welche Therapien bereits angewendet worden waren.

Orientierung über Rückerstattung

Ebenfalls zu erwarten – zumal von Wahltherapeuten – ist, dass der Patient eine zumindest ungefähre Angabe darüber erhält, welche Leistungen in welcher Höhe von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet werden und was bei der Einreichung für eine Kostenerstattung zu ­beachten ist. Doch nur in 34 Prozent der Fälle erfolgte eine entsprechende Orientierung.

Falsche Leistungen verrechnet, Verordnung nicht eingehalten

Verordnung nicht eingehalten

Unser wichtigstes Kriterium war natürlich auch in diesem Test, ob die ärztlich verordneten Therapien in der jeweils vorgesehenen Behandlungszeit auch ausgeführt wurden. Nur bei zwei der insgesamt 114 Besuche ­hielten sich die Therapeuten exakt an die ärztliche Verordnung.

Im Großteil der Fälle wurden verordnete Behandlungen gar nicht vorgenommen beziehungsweise wurde die angegebene Dauer (Physiotherapie 30 Minuten, Teilmassage 15 Minuten) nicht eingehalten. Schlecht behandelt fühlten sich unsere Testpersonen allerdings nicht. Befragt nach dem persönlichen Eindruck, den sie von den Therapeuten gewonnen hatten, äußerten sie sich überwiegend positiv. Von einer der Testpersonen erhielten alle die Note "sehr gut", von der anderen Testperson wurden immerhin 13 mit der Bestnote bedacht.

Falsche Leistungen verrechnet

Wie schon der vergangene Test hatte auch dieser ein unerfreuliches Ende. Nur 5 von 38 ausgestellten Rechnungen waren tatsächlich in Ordnung und spiegelten die erbrachten Leistungen wider. Nur in einer Praxis (Physiotherapie Magdalena Taferner) wurden für beide Testpersonen korrekte Rechnungen ausgestellt. Die anderen Anbieter stellten jeweils mindestens eine Rechnung aus, die nicht den erbrachten Leistungen entsprach. Obwohl ganz andere Therapien vorgenommen worden waren, wiesen die Rechnungen die laut ärztlicher Verordnung vorgesehenen Behandlungen auf.

Patienten können sich strafbar machen

Der Verdacht liegt nahe, dass die Rechnungen zur Einreichung bei der Krankenkasse frisiert wurden. Dies ist prob­lematisch, da sich Patienten strafbar machen, wenn sie wider besseres Wissen ­eine nicht korrekte Rechnung zur Kosten­erstattung einreichen.

Besonders "erfindungsreich" agierte ein Anbieter. Am Ende der Behandlung wurden unsere Testpersonen damit konfrontiert, dass auf der Rechnung fünf (anstatt drei tatsächlich vorgenommene) Therapietermine ausgewiesen würden. Begründung: Die Behandlung habe schließlich auch 45 Minuten gedauert ­anstatt wie vorgesehen 30 (wie bereits ­erwähnt lautete die Verordnung auf 30 ­Minuten Physiotherapie).

Testtabelle: Physiatherapeuten Salzburg

Zusammenfassung

  • Ärztliche Verordnung. Der Arzt untersucht, stellt eine Diagnose und verordnet eine Therapie. Hält sich der Therapeut nicht daran, ist dies nicht nur unzulässig, es kann auch Konsequenzen für Ihre Gesundheit haben. Achten Sie daher darauf, dass alle Leistungen erbracht werden beziehungsweise der Therapeut nur in Rücksprache mit dem Arzt eine Änderung vornimmt.
  • Rechnung. Achten Sie auch darauf, dass sich nur erbrachte Leistungen auf der Rechnung finden. Wer wissentlich eine falsche Rechnung zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse einreicht, begeht einen Betrug.

Testkriterien

Zwei Testpersonen wurde durch Fachexperten der Salzburger Gebietskrankenkasse die tatsächliche vorliegende Krankengeschichte erhoben sowie eine entsprechende Verordnung erstellt. Die Verordnung lautete auf 6xPH30 (Physiotherapie 30 Minuten) 6xTM15 (Teilmassage 15 Minuten) und 12xPATH (Passive Therapie also Moor, Strom, Ultraschall etc. – die Wahl der Therapie trifft hier der Physiotherapeut selbst).

19 Therapeuten

Beide Tester kontaktierten jeweils 20 zufällig ausgewählte Physiotherapeuten. Urlaubsbedingt kamen allerdings nur 19 zustande.

Jeder Anbieter wurde zunächst telefonisch kontaktiert und dabei alle Daten mittels Fragebogen dokumentiert. Es wurden Behandlungstermine vereinbart. Jeder Besuch wurde ebenfalls per Fragebogen dokumentiert. Nach dem dritten Termin wurde die Therapie abgebrochen – der Therapieabbruch wurde ebenfalls dokumentiert.

Einhaltung der Verordnung

Bei der Bewertung wurde die Einhaltung der Verordnung überprüft. Dabei wurde Besuch 1 am stärksten gewichtet (jeweils 50% der Einzelbewertung), die beiden folgenden Besuche fielen jeweils mit 20% ins Gewicht, jeweils 5% wurden für die subjektiven Eindrücke (Anmeldung und Therapieabbruch) vergeben.

Die Bewertung erfolgte nach folgendem Schema:

  • Wurden alle verordneten Therapien (PH30 + TM15 + 2xPATH) durchgeführt wurde die Therapie-Note "sehr gut" vergeben.
  • Fehlte 1x PH 30 wurde die Therapienote "nicht zufriedenstellend" vergeben.
  • Fehlte 1x TM 15 wurde die Therapienote "durchschnittlich" vergeben.
  • Fehlte 1x PATH wurde die Therapienote "gut" vergeben.
  • Fehlte 2x PATH wurde die Therapienote "durchschnittlich" vergeben.
  • Fehlte 1x TM15 + 1x PATH wurde die Therapienote "weniger zufriedenstellend" vergeben.
  • Fehlte 1x TM15 + 2x PATH wurde die Therapienote "nicht zufriedenstellend" vergeben.

Nicht schulmedizinisch anerkannte Methoden werden von der Gebietskrankenkasse nicht finanziert. Kam es zur Anwendung einer nicht anerkannten Methode, wurde dies mit der Therapienote "nicht zufriedenstellend" bewertet.

Die Therapiedauer von PH30 und TM15 muss eingehalten werden.
Kam es zu einer Unterschreitung einer der beiden Zeiten (PH30 bzw. TM15) führte dies zu einer Abwertung der Therapie-Note:

  • 1x Unterschreitung der Zeit = Abwertung um 1 Note
  • 2x Unterschreiten der Zeit = Abwertung um 2 Noten

Unterschreitungen bei PATH wurden nicht beurteilt.

Anbieter

Andrea Knefz
Obergäu 29
A-5440 Golling
0650 826 70 76

Aufwind - Praxisgemeinschaft für Physiotherapie Veronika Lackenbauer u. Markus Aichstill
Gewerbestraße 2A
A-5162 Obertrum am See
06219 200 91

Bodywork
Schifferplatz 3
A-5400 Hallein
06245 700 75
http://www.geomix.at/wirtschaft/physiotherapie-in-hallein-bodywork-595/ 

Britta Hegels
Högelwörthweg 82
A-5020 Salzburg
0662 82 35 27

Gschwendtner OG
Achtalweg 139
A-5431 Kuchl
06244 343 06
www.physiotherapie-gschwendtner.at/Start.html

Klaus Hofer
Berchtesgadnerstraße 35c
A-5020 Salzburg
0662 82 26 01
www.der-therapeut-hofer.at

PHYSIO POINT Bergheim
Dorfstraße 67
A-5101  Bergheim
0662 23 08 70
www.physiopoint.cc

physioplus
Innsbrucker Bundesstraße 35
A-5020 Salzburg
0650 330 90 10
www.physioplus.at

Physiotherapie Allegro
Goellstraße 7
A-5082 Grödig
06246 774 04
www.physiotherapie-allegro.at

Physiotherapie Hildegard Alterdinger
Fischer-von-Erlach-Straße 31
A-5020 Salzburg
0662 82 58 28

Physiotherapie Magdalena Taferner
Glanfeldstraße 32
A-5020 Salzburg
0676 780 36 07
www.physio-mt.at

Physiotherapie Manuela Kauer
Haag 2a
A-5112 Lamprechtshausen
06274 200 04 44
www.physiotherapie-kauer.at

Physiotherapie und Osteopathie Großgmain
Untersbergstraße 378
A-5084 Großgmain
06247 201 23
www.physiotherapie-grossgmain.at

Physiotherapie Zentrum Morzg
Bliemhofweg 4
A-5020 Salzburg
0662 83 51 13
www.physio-morzg.at

Praxis für Physiotherapie und Osteopathie
Ernest-Thun-Straße 9
A-5020 Salzburg
0662 88 69 99
www.osteopathen.at

Praxis Physio Ju&Mi e.U.
Krimpling 2
A-5071 Wals
0662 85 23 74
www.physio-juandmi.at

Praxis55
Nonntaler Hauptstraße 55
A-5020 Salzburg
0662 83 14 15
praxis55.at

Therapiezentrum-Hallein
Salzachtalstraße 7
A-5400 Hallein
06245 884 88
www.therapiezentrum-hallein.at

Physiotherapeutin Ulrike Spraiter
Joseph-Messner-Straße 11
A-5020 Salzburg
0662 64 68 47

Leserreaktionen

Hierarchisches Rollenbild

Als Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs ist Physio Austria die Förderung der Qualität in der Physiotherapie sowie das Angebot qualitätsvoller physiotherapeutischer Leistungen im Sinne einer optimalen PatientInnenbehandlung ein großes Anliegen.

Im Sinne der Transparenz und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass sich der VKI auch der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe annimmt. Die Ergebnisse sind ernst zu nehmen und zeigen Verbesserungspotenziale auf. Das Testergebnis ist insgesamt differenziert zu betrachten und lässt Spielraum für Fehlinterpretationen. Weiters lässt es keinen Rückschluss auf die Qualität der physiotherapeutischen Dienstleistungen oder den Berufsstand der österreichischen PhysiotherapeutInnen zu.

Als Berufsverband sind uns Transparenz und Rechtskonformität zentrale Handlungsmaximen und wir distanzieren uns deutlich von inkorrekten Vorgehensweisen. Befremdlich ist das durch den VKI vermittelte und der modernen Medizin und Physiotherapie bzw. PatientInnenversorgung nicht dienliche hierarchische Rollenbild, dem zu Folge ärztliche Anordnungen sakrosankt zu sein scheinen. Es steht außer Streit, dass PatientInnen ein Recht auf adäquate Behandlung haben.

Es liegt in der eigenverantwortlichen Entscheidung der Physiotherapeutin/des Physiotherapeuten auf Grundlage der ärztlichen Verordnung, die für die Patientin/den Patienten geeigneten Maßnahmen auszuwählen und anzuwenden. Wer sich eingehend mit Evidenz beschäftigt, weiß, dass diese von PhysiotherapeutInnen ebenso professionell berücksichtigt wird und sich nicht von jener der ÄrztInnen unterscheidet.

Physio Austria
Silvia Mériaux-Kratochvila, M.Ed. Reinhard Felder, MSc
(aus KONSUMENT 5/2014)

Ulrike Spraiter getestet

Im Test haben wir die Praxisgemeinschaft Spraiter/Macha mit „durchschnittlich“ bewertet. In der uns von der Salzburger Gebietskrankenkasse zugesandten Auflistung aller Physiotherapieeinrichtungen im Bundesland Salzburg, die als Basis für die zufällige Auswahl diente, wurde die Praxisgemeinschaft Spraiter/Macha geführt. Sie existiert jedoch seit einiger Zeit nicht mehr. In der KONSUMENT-Ausgabe 4/2014 haben wir die Physiotherapeutin Ulrike Spraiter getestet.

Die Redaktion
(aus KONSUMENT 5/2014)

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