Wir beginnen mit den Patientenanwaltschaften und der Österreich-Niederlassung von Cochrane (eine kritische und unabhängige medizinische Institution) enger zusammenzuarbeiten. - Der Presserat hat eine Beschwerde eines von uns getesteten Arztes abgewiesen. - Ein "Intern" von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.
Neue Themen in KONSUMENT
E-Mail: Chefredakteur Gerhard Früholz |
Offizielle Statistiken über medizinische Behandlungsfehler gibt es nicht, doch zwei Zahlen rütteln auf: Überträgt man die Ergebnisse einer deutschen Studie auf Österreich, dürften hierzulande etwa 3.000 Spitalspatienten jährlich infolge von Behandlungsfehlern ums Leben kommen. Über 10.000 Menschen pro Jahr wenden sich an die hiesigen Patientenanwaltschaften, weil sie Unterstützung nach echten oder vermeintlichen Behandlungsfehlern suchen. Und es darf wohl davon ausgegangen werden, dass viele Betroffene in einer solchen Situation erst gar nicht die Nerven, den Mut, die Ausdauer und allenfalls die nötige Finanzkraft haben, restlose Aufklärung zu verlangen und etwaigen Schadenersatz zu bekommen.
Kooperation mit Patientenanwaltschaften
Ab der nächsten Ausgabe werden wir Monat für Monat über einen Fall aus den Patientenanwaltschaften berichten. Nicht nur, weil wir meinen, dass deren Arbeit mehr Öffentlichkeit verdient, sondern auch, weil unsere Leserinnen und Leser daraus Nutzen für sich ziehen können. Zum Auftakt stellen wir Ihnen die Patientenanwaltschaften aller Bundesländer vor und informieren über deren unterschiedliche Kompetenzen (Patientenanwaltschaften 6/2013). Gut zu wissen, dass sie unabhängig von Ärztekammern sind und manche auch für Missstände in Pflegeheimen zuständig sind.
Kooperation mit medizin-transparent.at
Wissenschaftlich abgesicherte und von der Industrie unabhängige Informationen sind im Gesundheitsbereich besonders wertvoll. Schon in diesem Heft startet eine zweite neue Rubrik. Nahezu täglich tauchen in Medien Behauptungen auf, an denen sich viele Konsumenten orientieren: „Grüner Tee beugt Krebs vor“, „Brokkoli hilft bei Gastritis“, „ Mediterrane Kost ist gut fürs Herz“ etc. In unserer neuen Rubrik "Fakten-Check Medizin“ werden solche Aussagen künftig nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt untersucht - in dieser Ausgabe geht es um Glutamat. Möglich wird das durch unsere Zusammenarbeit mit dem Department für Evidenzbasierte Medizin und Klinische Epidemiologie an der Donau-Uni Krems.
KONSUMENT vor dem Presserat
Dass wir nach Ärztetests mitunter Post von Anwälten bekommen, ist nicht ungewöhnlich. Diesmal hat ein Arzt den Österreichischen Presserat angerufen: KONSUMENT hätte beim Test Adipositas-Beratung (KONSUMENT 10/2012) „infolge mangelhafter Recherche gegen journalistische Sorgfaltspflichten“ verstoßen. Der Presserat hat die Beschwerde von DDr. Karl-Georg Heinrich abgewiesen.
Gerhard Früholz
KONSUMENT-Chefredakteur