"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Hartlauer übernahm die Restkosten für die Reparatur eines Hörgerätes.
Mein Hörgerät von Hartlauer fiel im Bad auf den Boden, das Gehäuse war kaputt. Firma Hartlauer hat es repariert. Die Krankenkasse hat einen Teil der Kosten erstattet. Den Rest übernahm die Firma Hartlauer. Ein herzliches Danke.
Magdalena Siegele
Kappl
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