"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Neuroth verzichtete nach Todesfall auf Restzahlung und retournierte zusätzlich Geld.
Unser Vater ließ sich Hörgeräte bei Firma Neuroth in Innsbruck anfertigen. Ein halbes Jahr später verstarb er. Zu diesem Zeitpunkt war noch ein größerer Restbetrag für die Hörgeräte offen. Firma Neuroth hat nicht nur die Hörgeräte zurückgenommen, sondern auch auf die Restzahlung verzichtet und sogar noch 69 Euro retourniert. Danke für die rasche und unbürokratische Abwicklung.
Familie Nairz
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